Immer mehr Österreicher scheinen Gefallen am Camping und dem Reisen mit dem eigenen "Haus auf vier Rädern" zu finden. Bis Ende April 2021 wurden hierzulande bereits 1409 Wohnmobile neu zugelassen – das entspricht einer Steigerung von 236 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei den Wohnwagen gab es heuer in den ersten vier Monaten 333 Neuzulassungen – und damit 80 Prozent mehr gegenüber Jänner bis April 2020. "Der Markt an Campingfahrzeugen ist momentan ziemlich überhitzt, die Nachfrage übersteigt oftmals das Angebot. Man bekommt kurzfristig kaum neue Campingfahrzeuge", schätzt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC), die Lage ein.

Wer ebenfalls über die Anschaffung eines neuen Wohnmobils nachdenkt, sollte zum einen die NoVA – die beim Kauf eines neuen Wohnmobils an den Händler zu zahlen ist – im Auge haben und sich zum anderen auch informieren, wie hoch die laufend zu zahlende motorbezogene Versicherungssteuer für das neue Reisemobil ausfallen wird. Beide Steuern hängen unter anderem von den CO2-Emissionen in den Papieren ab, die bei Wohnmobilen aufgrund des hohen Gewichts und des hohen Luftwiderstands auch im Unterhalt stark zu Buche schlagen können.

Darüber hinaus kommt es bei der NoVA per 1. Juli 2021 zu Verschärfungen, die auch Wohnmobile treffen. Übrigens: Die NoVA muss auch bezahlt werden, wenn das Fahrzeug im Ausland gekauft wird.

Die meisten Campingfahrzeuge in Österreich werden gebraucht zugelassen. Auch hier gab es heuer schon deutliche Steigerungen – so wurden bis April 2021 bereits 1628 Wohnmobile (78 Prozent mehr) und 1100 Wohnanhänger gebraucht zugelassen (62 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). "Auch der Gebrauchtwagenmarkt tendiert zur Überteuerung", sagt der ÖCC-Präsident. "Am günstigsten ist grundsätzlich ein Kauf zwischen Oktober und Dezember."

"Ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug – eine umfassende Information vorab erweist sich im Nachhinein als wertvoll. Der Kauf eines Campers ist nicht mit dem eines Pkw zu vergleichen – immerhin dient das Fahrzeug auch als Wohnraum", sagt Mehlmauer. Wer noch zwischen Reisemobil und Wohnwagen schwankt, mietet sich am besten beide Modelle für ein paar Tage zur Probe.

Zu beachten ist bei Reisemobilen unbedingt das höchstzulässige Gesamtgewicht: Mit dem B-Führerschein darf man maximal 3,5 Tonnen bewegen – über 3,5 t wird ein Lkw-Führerschein der Klasse C1 oder C benötigt, es fallen höhere Mautgebühren an und es gelten andere Temporegeln.

"Abhängig von der Anzahl Mitreisender, sollte der Platzbedarf eher großzügig gewählt werden" rät der Experte. "Auch, ob und wo es einen Abstellplatz für längere Parkzeiten gibt, muss vorab geklärt werden." Hat man sich für ein bestimmtes Modell entschieden, sind eine ausgiebige Probefahrt und eine Kaufüberprüfung dringend anzuraten.

Mehr zum Thema