Praktische Führerschein-Prüfungen und Fahrstunden dürfen in Österreich abgehalten werden. Diese Konkretisierung hat das Gesundheitsministerium am Montag veröffentlicht. Bisher war davon ausgegangen worden, dass praktische Führerscheinprüfungen im Lockdown nicht erlaubt sind. Weiterhin verboten bleibt die Abhaltung von Theorie-Gruppenkursen. Theoretische Einheiten in Form von Einzelunterricht können durchgeführt werden.

Für viele Jugendliche gehören Moped- und B-Führeschein zum Erwachsenwerden dazu, einen hohen Stellenwert hat eine Fahrerlaubnis insbesondere in ländlichen Regionen. Corona hat vielen jungen Menschen auch diesbezüglich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bereits seit dem zweiten harten Lockdown in Österreich, der am 17. November in Kraft trat, sind keine Führerschein-Gruppenkurse mehr möglich. Beliebte Intensivkurse in den Weihnachtsferien fielen dadurch beispielsweise aus. Distance Learning für Fahrschulen ist nicht erlaubt. Das hatte zuletzt für viel Kritik - unter anderem von Fahrschulvertretern - geführt.

Bezüglich der praktischen Prüfung und Fahrstunden veröffentlichte das Gesundheitsministerium am Montag in seinen auf der Homepage aufgelisteten "FAQ" eine Klarstellung, wonach aus Sicht des Ministeriums sowohl die Durchführung von Fahrstunden als auch die Abhaltung von Fahrprüfungen nach der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig sind.

Die Ausbildung gestaltet sich weiterhin schwierig bis unmöglich - was nicht nur in Hinblick auf sehr wohl abgehaltene Skilehrer-Kurse ausländischer Schüler in Westösterreich für Verwunderung sorgt. Laut dem Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ist derzeit lediglich Einzelunterricht möglich. So kann eine theoretische Einheit in Form von Einzelunterricht bis zu zwei Einheiten des Gruppenunterrichts ersetzen.

Aber: Maximal die Hälfte des gesamten Theorieunterrichts, jedoch nicht mehr, kann in Form von Einzelunterricht nachgeholt werden, informierte der Fachverband. Unverändert bleibt die Voraussetzung, dass diese Verkürzung des Unterrichts nur aus entschuldbaren Gründen zu akzeptieren ist. Kein entschuldbarer Grund stellt ein bloßer Zeitmangel dar. Aus Sicht des Verkehrsministeriums erscheint daher eine Verkürzung des Theorieunterrichts im Verhältnis 1:2 (Einzelunterrichtseinheiten zu Gruppenkurseinheiten) als angemessen und mit der geltenden Rechtslage vereinbar. Durch das Verkürzungsverhältnis 1:2 soll ein gewisser Mindeststandard gewährleistet werden.

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