Wer kürzlich seinen Führerschein gemacht hat und aufgrund der aktuellen Krise das gesetzlich vorgeschriebene Mehrphasen-Training nicht rechtzeitig absolvieren kann, bekommt gemäß einem neuen Erlass des Verkehrsministeriums eine Fristverlängerung gewährt.

"Sind im Rahmen der zweiten Führerschein-Ausbildungsphase einzelne Module offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, drohen nach aktuellem Stand keine behördlichen Maßnahmen wie bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie Entziehung der Lenkberechtigung", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die fehlenden Ausbildungsteile können innerhalb angemessener Frist nach Wiederaufnahme des normalen Betriebs bei den ausbildenden Stellen absolviert werden.

Die Fristverlängerung trifft auch auf die allgemeine, 18 Monate dauernde Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen, die theoretische Fahrprüfung und abgeschlossene Fahrschulausbildungen zu. Normalerweise ist es so geregelt, dass der Prüfungsantritt binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen muss, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. "Innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul- bzw. Behördentätigkeit sind die noch offenen Schritte zu absolvieren", hieß es nunmehr im Toleranzerlass des Ministeriums.

Wer im Zuge eines Führerscheinentziehungsverfahrens eine Nachschulung angeordnet bekommen hat, hat nunmehr ebenso mehr Zeit. Die in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung genannte "Frist von 40 Kalendertagen ist für die durch die Corona-Krise verursachten Überschreitungen dieser Frist auszusetzen."

"Da von dieser aktuell schwierigen Situation sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens betroffen sind, ist von der Beibringung von gesonderten Nachweisen über die Unmöglichkeit der Absolvierung der Maßnahmen, Gutachten etc. prinzipiell abzusehen", informierte das Verkehrsministerium in seinem Schreiben bereits am 20. März.

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