Manchmal mag man es gar nicht glauben, was einem im Straßenverkehr so alles entgegenkommt. Da sitzt doch tatsächlich der Weihnachtsmann am Steuer. Ein anderes Auto kommt festlich beleuchtet wie sein höchstpersönlicher Schlitten daher. Weihnachtlich mag das Schmücken des Autos ja sein – aber ist es auch erlaubt?

„Man darf an seinem Auto keine zusätzlichen Lichter anbringen, die nicht als Beleuchtung des Fahrzeugs zugelassen ist und nach außen strahlt“, sagt Alexander Letitzki, Jurist beim ÖAMTC. Darunter fallen auch auf der Hutablage drapierte Lichterketten oder beleuchtete kleine Christbäume, die man sich auf das Armaturenbrett stellt.

Abgesehen vom grundsätzlichen Verbot, ist es auch einfach keine gute Idee, denn die zusätzlichen Lichtquellen können andere Verkehrsteilnehmer irritieren (blinkende Lichter sind schließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten) und zu Fehleinschätzungen führen. Auch den Autofahrer selbst lenken die Reflexionen vom Geschehen auf der Straße ab.

Unbeleuchtet sieht die Sache schon anders aus – solange es die Sicht des Fahrers nicht einschränkt. Ist das gewährleistet, spricht nichts gegen eine Christbaumkugel oder einen Strohstern, der vom Innenspiegel baumelt. Der Weihnachtsmann, der vom Armaturenbrett oder der Hutablage winkt, sollte gut befestigt sein, damit er bei einer Notbremsung nicht zum Geschoss wird.

Sich mit Kunstschnee aus der Spraydose eine kleine Verzierung auf die Fenster zu malen, ist nur dann erlaubt, wenn man sich dafür nicht die Windschutz- oder die Seitenscheiben auswählt, durch die man die Außenspiegel sieht: „Da ist die Rechtslage analog zum Anbringen von Folien, Aufklebern und Eiskratzen“, sagt Letitzki.

Aber was, wenn sich das Christkind selber ans Steuer setzt: Grundsätzlich ist es nicht verboten, mit einer Verkleidung Auto zu fahren. Allerdings sollte man Masken oder wallenden Rauschebart unterwegs besser nicht anlegen, da sie die Sicht einschränken können. Auch besonders voluminöse Kostüme können den Fahrer in Aktion behindern.

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