Hitze in abgesperrten Fahrzeugen kann schnell gefährlich werden. Sind Hunde im Wagen eingesperrt, besteht Lebensgefahr. Hier muss man sofort handeln. Aber wie?

Mir ist ein geparktes Auto aufgefallen, das in der prallen Sonne steht und in dem ein Hund sitzt. Was kann ich unternehmen?
"Sieht man ein Kind oder ein Tier, das in einem heißen Auto zurückgelassen wurde, sollte man sich zuallererst umsehen, ob der Fahrzeuglenker in der Nähe ist", rät ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried zu raschem, aber überlegtem Handeln. Dazu kann man auch Passanten oder Menschen in nahen Geschäften befragen und um Mithilfe bitten.

So schnell steigt die Temperatur im Auto
So schnell steigt die Temperatur im Auto © ADAC

Der Hund hechelt zwar, aber es liegt noch kein akuter Notfall vor. Wohin kann ich mich um Hilfe wenden?
Wenn keine Lebensgefahr besteht, verständigt man am besten Polizei, Feuerwehr oder einen Autofahrerklub, damit das Tier aus dem Auto befreit wird.

Ich bin selbst kein Hundehalter. Was sind Anzeichen dafür, dass Gefahr im Verzug ist?
Dass es sich bereits um einen Notfall handelt, kann man etwa daran erkennen, dass der Hund die Zunge weit herausstreckt, den Hals reckt, taumelt, zittert oder überhaupt bereits bewusstlos geworden ist.

Der Hund ist bereits bewusstlos und der Besitzer offenbar nicht in der Nähe. Darf ich die Fensterscheibe einschlagen?
Ja. "Das Einschlagen einer Scheibe ist dann rechtlich gedeckt, wenn Leib und Leben bedroht sind und es keine andere Möglichkeit gibt zu helfen", so Authried. Wenn möglich, sollte man Zeugen dazuholen und mit dem Handy Fotos und Videos machen, um später das Vorliegen eines "entschuldigenden Notstands" auch beweisen zu können. Wichtig: Man muss darauf achten, am fremden Auto nicht mehr Schaden als unbedingt notwendig anzurichten.

Ich habe die Scheibe demoliert und das Tier gerettet. Der Besitzer des Autos ist fuchsteufelswild und möchte mich rechtlich belangen. Hat er eine Chance?
Grundsätzlich stellt das bewusste Zerstören fremden Eigentums eine Sachbeschädigung dar, die gerichtlich strafbar und daher verboten ist. War das Einschlagen einer Scheibe aufgrund der gegebenen Notsituation gerechtfertigt, besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung des Geschädigten gegenüber dem Helfer bzw. "Schädiger". Gibt es eine aufrechte Kaskoversicherung, könnte der Schaden von dieser übernommen werden. Eine bestehende Haftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab.

Die Situation war am Ende doch nicht so brenzlig, aber die Scheibe ist kaputt. Kann ich dennoch belangt werden? Ich habe es ja nur gut gemeint.
Sollte vorschnell gehandelt worden sein, weil die Aufsichtsperson etwa nur kurz in einem Geschäft neben dem Fahrzeug war, droht ein Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers, auch ein Strafverfahren ist nicht auszuschließen. "Das Einschlagen der Scheibe sollte daher erst dann erfolgen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Rettung bestehen", rät Authried.

Ich habe den Hund aus dem Auto befreit. Was soll ich mit dem Tier jetzt machen?
Das überhitzte Tier sollte man in den Schatten bringen und ihm frisches Wasser zu trinken geben. Wenn möglich, kann man den Hund auch mit nassen Tüchern kühlen. Aber Achtung: Bei einem Tier, das einen nicht kennt, immer besondere Vorsicht walten lassen. Hat der Hund das Bewusstsein verloren, sofort einen Tierarzt oder die Tierrettung verständigen. Wichtig: Ist der Hund nicht bei Bewusstsein, darf man ihm kein Wasser einflößen – in diesem Zustand kann er nicht schlucken.