Darf man verkleidet Auto fahren?
"Grundsätzlich ist es nicht verboten, mit einer Faschingsverkleidung Auto zu fahren", sagt ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel. Allerdings hört sich der Spaß beim Autofahren bis zu einem gewissen Grad auf: Wer sich verkleidet hinters Steuer setzt, der muss darauf achten auf maximale Beweglichkeit achten und auch, dass sich nichts in den Pedalen verheddert. "Weiters dürfen das Gehör und die Sicht nicht beeinträchtigt sein." Auf Masken, Perücken oder andere eventuell störende Utensilien sollte man also verzichten.

Wer haftet bei Sachschäden am Auto bei einem Faschingsumzug?
Kommt es bei öffentlichen Veranstaltungen zu einem Schaden an einem Auto, ist grundsätzlich der Verursacher zur Verantwortung zu ziehen. "Erst wenn der Verursacher nicht mehr zu eruieren ist, oder es zum organisatorischen Versagen des Veranstalters gekommen ist, wird die Veranstalterhaftung zum Thema. Er muss jedenfalls für ausreichend viel Sicherheitspersonal sorgen", erklärt Echsel.

Kommt die Versicherung für den Schaden auf?
Vandalismusschäden werden meist von der Vollkasko- bzw. auch manchen Teilkaskoversicherungen gedeckt . Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen. Zu beachten ist ein möglicher Selbstbehalt. "Wer nur über eine Haftpflichtversicherung verfügt, bleibt auf dem Schaden sitzen, so der Täter nicht ausgeforscht werden kann und auch keine Veranstalterhaftung greift", sagt der Rechtsexperte.

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