Der Drohnen-Hype in Österreich geht weiter und wird vor allem im Weihnachtsgeschäft wieder für Umsatzrekorde sorgen. Beliebt sind bei Herrn und Frau Österreicher die sogenannten Spielzeugdrohnen - also jene Flugkörper, die 79 Joule Bewegungsenergie nicht überschreiten. Über 100.000 sollen laut Schätzungen des Handels bereits bei uns im Land herumfliegen. Und immer wieder sorgen Drohnen für brenzlige Situationen am Himmel.

Der Leiter der Versicherungstechnik "Privat & Gewerbe" bei Uniqa Österreich, Alois Dragovits, ist als Sachversicherungsexperte immer wieder mit den Folgen des Drohnen-Booms konfrontiert: "Abstürze mit Spielzeugdrohnen können Menschen bereits schwer verletzten. Wirklich kritisch wird es aber, wenn eine größere Drohne abstürzt oder es zu einer Kollision mit einem Flugzeug oder Hubschrauber kommt."

Grundsätzlich gilt in Österreich: Drohnen über 79 Joule Bewegungsenergie brauchen eine Genehmigung der Austro Control und eine eigene Haftpflichtversicherung - auch wenn sie das Gerät nur für private Zwecke nutzen. Unbemannte Luftfahrzeuge mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis zu 79 Joule und bis zu einer Flughöhe von 30 Metern benötigen laut österreichischem Luftfahrtgesetz keine Betriebsbewilligung.

Zur Vereinfachung der Frage, ob es sich bei einer "Drohne" um Spielzeug handelt oder nicht, wird anstelle der 79 Joule häufig ein Grenzwert von 250 Gramm Gewicht angeführt. Der Grund: 250 Gramm entsprechen bei einem Absturz aus einer Betriebshöhe von 30 Metern 79 Joule Bewegungsenergie. Somit ändert sich die Bewegungsenergie mit steigendem Gewicht.

Drohnenpiloten sollten im In- wie auch im Ausland immer auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz achten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen einhalten, Flugverbotszonen einhalten sowie immer landen, wenn sich bemannte Luftfahrzeuge nähern. "Darüber hinaus sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da im Falle eines Unfalls der Drohnenpilot haftet", sagt Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC.

Agentur Archive - document view Neben diesen allgemein gültigen Vorgaben, gibt es doch für einige beliebte Urlaubsländer spezifische Vorgaben. "In Deutschland und Spanien gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine Kennzeichnungspflicht", stellt der ÖAMTC-Experte fest. "Diese besagt, dass auf der Drohne der Name und die vollständige Adresse des Halters feuerfest und deutlich sichtbar angebracht sind." In Ungarn und Kroatien wiederum muss man schon einige Wochen vor dem Aufenthalt bei den Flugsicherheitsbehörden um eine Fluggenehmigung ansuchen. "Und in Ägypten sind Drohnenflüge für Ausländer generell verboten", ergänzt Hetzendorfer.

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