
Die Situation kennt jeder: Auf plötzlichen Nebel reagieren Autofahrer ziemlich unterschiedlich. Während die einen die Geschwindigkeit an die neuen Sichtverhältnisse anpassen, rasen andere ungebremst in die Nebelwand. Meist mit viel zu wenig Abstand zu den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern und Kampfbeleuchtung – also Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten. Ist der Nebel wieder weg, bleiben die Zusatzlampen häufig an. Und gerade das rote Licht der Nebelschlussleuchten blendet andere Verkehrsteilnehmer massiv.
„Bei Nebel besteht immer wieder große Unsicherheit hinsichtlich der richtigen Beleuchtung. Besonders beliebt: die Nebelschlussleuchte. Dabei ist die Regel für die Verwendung der extra hellen Schlussleuchte klar geregelt: Faustformel: 50 Meter Sicht, 50 Stundenkilometer“, sagt Patrick Pöppl von TÜV Süd.
Blick in die Verkehrsregeln: Sie darf nur bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen aktiviert werden. Die Funktion wird im Cockpit mit einer gelb leuchtenden Kontrolllampe angezeigt. Schränkt die dicke Suppe die Sicht nicht mehr so stark ein oder ist gar vorüber, muss die Lampe wieder ausgeschaltet werden. Grund: Die bis zu 20-mal höhere Strahlkraft blendet die nachfahrenden Verkehrsteilnehmer.
Der Gebrauch von Nebelscheinwerfern ist wegen der geringeren Blendgefahr weniger streng geregelt. Die hellen Zusatzlampen dürfen außer bei Nebel auch bei Sichtbehinderung durch starken Regen und Schneefall eingeschaltet werden. Dann leuchtet eine grüne Kontrollleuchte im Cockpit.
Bei ungerechtfertigter Verwendung der Nebelschlussleuchte droht eine Verwaltungsstrafe: Abgesehen von dem erhöhten Unfallrisiko muss man bei falscher Licht-Verwendung auch mit Strafen von theoretisch bis zu 5000 Euro rechnen. Ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird meist ein Organmandat in Höhe von 36 Euro oder eine Anonymverfügung bis zu 72 Euro ausgestellt. Bei einer Anzeige kann die Strafhöhe einige hundert Euro ausmachen.
11.11.2018 um 09:28 Uhr
Nebelleuchten
Hab noch nie gesehen, dass einer wegen missbräuchlicher Verwendung bestraft worden ist, sondern im Gegenteil: Raser mit voller Kampfbeleuchtung wegen Überschreitung der 30 km/h bestraft, und nur wegen dieser. Polizist gab zu, nicht darauf geachtet zu haben......
10.11.2018 um 21:58 Uhr
Wäre eigentlich ganz einfach zu lösen
das Nebelschlusslicht deaktiviert sich automatisch, wenn man mehr als 50km/h fährt. Denn wenn man genug sieht um 50 km/h zu fahren braucht man keine Nebelschlussleuchte ...
10.11.2018 um 22:08 Uhr
Dann gäbe es viel zu viele Unfälle vorallem auf Autobahnen
Oder fahren Sie persönlich bei Nebel 50km/h auf der Autobahn bei Nebel...?
10.11.2018 um 22:15 Uhr
...
Wenn es die Sicht nicht zulässt, dann muss auch auf der Autobahn die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden.
10.11.2018 um 17:14 Uhr
Rotlicht
Viele vergessen wohl dann. Ein Nebelschlussleuchtensensor muss her
10.11.2018 um 12:09 Uhr
...
Wenn ich richtig informiert bin, dürfen in Österreich Nebelscheinwerfer zu jeder Zeit verwendet werden. Auch am Tag bei keinerlei Sichtbehinderung, mit oder ohne Abblendlicht.
11.11.2018 um 03:25 Uhr
Nebelschlußleuchte
ist das Thema.
10.11.2018 um 18:49 Uhr
Nein, nur bei Sichtbehinderung ...
..., wie es oben steht. Aber das muss nicht Nebel sein, kann auch dichter Regen sein (was in Deutschland nicht erlaubt ist).
10.11.2018 um 18:50 Uhr
Sorry,
Sie haben natürlich recht was Nebelscheinwerfer betrifft. Mein Kommentrar bezieht sich auf das Nebelschlusslicht.
10.11.2018 um 14:59 Uhr
Bericht lesen,
dann herrscht Klarheit. ;)
10.11.2018 um 22:04 Uhr
@xanadu
Nicht alles, was in der Zeitung steht ist zu 100% richtig....
10.11.2018 um 13:24 Uhr
glaub nicht
sonst hätte ich nicht schon mal Strafe zahlt
10.11.2018 um 22:03 Uhr
@DukeNuke
Na dann sind Sie an einen unwissenden Polizisten geraten, Nebelscheinwerfer sind zu jeder Tages- und Nachtzeit, bei jeder Witterung erlaubt. Quelle ÖAMTC