Das Land Kärnten beziehungsweise die Abteilung Gesundheit und Pflege hat in den vergangenen Jahren laufend Maßnahmen gesetzt, um dem sich abzeichnenden Personalmangel vernünftig und weitblickend entgegenzuwirken. Dadurch hat sich der Personalstand in den Kärntner Pflegeheimen seit 2018 um knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht. Auch werden zusätzliche Animationskräfte sowie mehr Personal im Bereich des Besuchermanagements finanziert. Darüber hinaus ist geplant, qualifizierte Hilfskräfte zur Unterstützung der Pflegefachkräfte weiterhin kontinuierlich aufzustocken.

Neuester Meilenstein dieser Pflegeoffensive ist das sogenannte „Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz“ (EEZG). Dabei wird Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz, Diplom-Sozialbetreuer:innen, Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen, die mit Stichtag 1. Dezember 2022 in Kranken- und Kuranstalten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege, bei mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, bei mobilen, teilstationären und stationären Einrichtungen der Behindertenarbeit oder in Kureinrichtungen beschäftigt sind, mit dem Dezember-Gehalt ein Einmalbetrag in der Höhe von 1540 Euro brutto rückwirkend für das Jahr 2022 überwiesen. Teilzeitkräfte erhalten diesen Betrag aliquot ausbezahlt. Für 2023 ist dann ab Jänner eine monatlich aufgeteilte Auszahlung dieses Jahresbetrages angedacht.

Da eine Verbesserung der Personalsituation Hand in Hand mit einer Forcierung der Ausbildungen im Bereich der Pflege und Betreuung gehen muss, wurden auch in diesem Bereich neben der Ausbildungsprämie weitreichende Maßnahmen gesetzt. Dazu kommt eine ganze Reihe von Optimierungen im Bereich der Gesetzgebung.

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG