Pünktlich zu Semesterbeginn sind viele Studenten auf Wohnungssuche. Dabei bieten sich eine Wohngemeinschaft, ein eigener Haushalt oder ein Zimmer im Studentenheim an. Um Kosten zu sparen, entscheiden sich viele für eine WG. Hier gibt es rechtlich zwei Varianten: Ein Hauptmieter schließt den Vertrag mit dem Vermieter und nimmt einen oder mehrere Untermieter auf. Daneben ist der Vertragsabschluss mit mehreren Hauptmietern auf Mieterseite möglich.

Auch die Unterkunft in einem Studentenheim ist sehr gefragt. Sie sind vergleichsweise günstig, mit dem monatlichen Heimbeitrag sind oftmals alle Kosten abgedeckt. Das Platzangebot ist aber meist sehr begrenzt. Zu beachten gilt dabei: Benützungsverträge über Wohnungen in Studentenheimen unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz. Hier hält das Studentenheimgesetz eigene Regeln parat.

Ein genauer Blick in den abzuschließenden Vertrag ist auf jeden Fall ratsam. So sind Verträge zum Beispiel immer für die Dauer eines Studienjahres abzuschließen. Eine vorzeitige Kündigung durch die Studenten ist aus wichtigem Grund, ansonsten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Auf der anderen Seite kann der Heimträger Studenten bei groben Pflichtverletzungen oder wenn das Studium beendet wurde, kündigen.