Probleme mit dem Vermieter im Vorfeld, unterschiedliche Vorstellungen über den Zustand der Wohnung bei Rückstellung - mit der Beachtung ein paar kleiner Hinweise kann die Wohnungsrückgabe aber trotzdem gut gemeistert werden. Worauf es dabei ankommt, erklärt Christian Lechner von der Mietervereinigung Steiermark:

Laut Gesetz muss die Wohnung wie angemietet, abzüglich der gewöhnlichen Abnutzung, zurück gestellt werden. Um diesen Zustand im Rückgabezeitpunkt zu dokumentieren, empfiehlt sich die Anfertigung eines schriftlichen Rückgabeprotokolls. Bei der Übergabe kann man sich von einer Person des Vertrauens, sei es ein Familienmitglied oder ein guter Freund, begleiten lassen. Ein Zeuge kann bei nachträglichen Streitigkeiten immer von Vorteil sein. Überdies sollte der Zustand der Wohnung durch Fotos dokumentiert werden. Manche Vermieter legen den ausziehenden Mietern eigene Rückgabeprotokolle vor. Diese immer gut durchlesen, da solche Rückgabeprotokolle des öfteren Verzichtsklauseln enthalten, die es der ausziehenden Mietpartei erschweren oder gar unmöglich machen, weitere Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen. Zu einer Unterschrift eines solchen Protokolls sollte man sich niemals zwingen lassen!