Tock, tock, tock ... Ein tropfender Wasserhahn nervt nicht nur, sondern er verbraucht auch unnötig viel Wasser. Selbst wenn die Armatur nur leicht tropft, können bis zu 15 Liter Wasser am Tag verschwendet werden.

Aber wer ist für die Reparatur des kaputten Wasserhahns in einer Mietwohnung eigentlich zuständig? Für die Erhaltung solcher Gegenstände der Mietwohnung muss der Mieter laut Mietrechtsgesetz im Laufe der Jahre selbst aufkommen. Nur wenn dieser Mangel schon bei Beginn des Mietverhältnisses bestanden hätte und dies sofort bei Anmietung auch reklamiert worden wäre, hätte der Vermieter für die Behebung des tropfenden Wasserhahns sorgen müssen. Ansonsten ist der Vermieter für Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses zuständig. Das ist alles, was die Außenhaut des Objektes betrifft, wie zum Beispiel Fassade, Dach, Stiegenhaus oder Außenfenster.

Im Inneren der Wohnung aber nur, wenn es sich um einen ernsten Schaden handelt. Dazu zählen mitunter massive Schimmelbildungen, Feuchtigkeitsschäden an Wänden oder Decken beziehungsweise Schäden im Aufbau der Boden- oder Estrichkonstruktion.