Vom „Verkehrswert“, über den „Energieausweis“ bis hin zum „Richtwertmietzins“ - die Immobilienbranche scheint ihre eigene Sprache zu haben. Immobiliensuchende kämpfen dadurch oft mit Verständnisproblemen angesichts der hohen Zahl an rechtlichen Fachbegriffen. So wird schnell klar: Im Immobilienrecht hat das Fruchtgenussrecht so wenig mit Obst zu tun wie der Verkehrswert mit schnellen Autos.

Der Grund & Boden: Eine Liegenschaft ist, einfach gesagt, ein Grundstück mit oder ohne Bebauung. Genauer: Sie ist ein unbewegliches Sachgut – werden bewegliche Elemente (beispielsweise ein Ziegel) mit einem Grundstück untrennbar verbunden, so werden sie auch zum unbeweglichen Sachgut und gehören zur Liegenschaft.

Das Grundbuch: Beim Grundbuch handelt es sich um ein Verzeichnis. Darin festgehalten sind etwa das Eigentum an einem Grundstück samt Immobilie, aber auch Wohnungseigentum, Baurecht (u.a. das Recht, ein Bauwerk zu erstellen) oder Hypothek bzw. Pfandrecht auf eine Immobilie. Es wird von den Bezirksgerichten geführt und ist öffentlich einsehbar.

Fruchtgenussrecht: Mit einem Fruchtgenussrecht berechtigt der Eigentümer eine andere Person, seine Liegenschaft zu nutzen. Das bedeutet zum Beispiel, das eine Person, die ein Fruchtgenussrecht an einer Wohnung hat, selbst in der Wohnung leben oder sie vermieten darf – weiterverkauft werden darf sie vom sogenannten Fruchtnießer nicht. Allerdings behält er das Fruchtgenussrecht, auch wenn der Eigentümer die Immobilie verkauft.

Der Richtwertmietzins: Die Frage „Wird zu viel Miete verlangt?“ lässt sich durch den Richtwertmietzins beantworten. Die Miete darf diesen nicht überschreiten. Der Richtwertmietzins wird je nach Wohnungsgröße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der konkreten Wohnung berechnet. So gibt es beispielsweise Abschläge für Stockwerkslage ohne Lift, nicht vorhandenes Kellerabteil, überdurchschnittlichen Lärm, schlechte Belichtung; und andererseits Zuschläge für u.a. Grünlage, ruhige Lage, vorhandener Balkon oder Terrasse, Gegensprechanlage, Waschmaschinenanschluss oder Telekabelanschluss. Der Richtwertmietzins kann online berechnet oder von Experten überprüft werden. Allerdings: Er kommt nur bei Wohnungstypen zum Einsatz, die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen.

Der Verkehrswert: Der Verkehrswert beschreibt den Wert einer Immobilie. Es ist der Preis, der beim Verkauf einer Immobilie unter normalen Umständen am offenen Markt erzielt werden kann.

Auf Kaution frei: Die Kaution ist ein Geldbetrag, der als Versicherung für den/die VermieterIn ausgelegt wird, sollte während der Miete etwas am Mietobjekt beschädigt werden – gewöhnliche Abnutzung zählt dazu aber nicht. Wird die Immobilie am Ende des Mietverhältnisses unbeschädigt zurückgegeben, erhält der/die MieterIn die Kaution wieder zurück.

Der Engergieausweis: Bei der Vermietung, Verpachtung und beim Verkauf von Immobilien muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Er enthält wesentliche Informationen zur thermischen Qualität und zum Energieverbrauch eines Gebäudes. Wird der Energieausweis nicht selbstständig vorgezeigt, können ihn MierterInnen oder KäuferInnen vor dem Vertragsabschluss einfordern.