1. Bauherrn haften für Lohn­dumping.
    Wenn Angebote von Bau- oder Handwerkerfirmen verdächtig günstig ausfallen, sollten beim Auftraggeber, sprich Bauherrn, die Alarmglocken läuten. Denn was zunächst erfreulich aussieht, kann teuer werden. Dafür sorgt die seit 1. Jänner 2017 geltende erweiterte Auftraggeberhaftung. Sie besagt, dass aus dem EU-Ausland nach Österreich entsandte Arbeitnehmer, die hier Bauarbeiten erbringen, sich künftig auch am Bauherrn schadlos halten können (und sich so nicht auf einen Rechtsstreit mit ihrem eigenen Arbeitgeber einlassen müssen). Das sehen die ab sofort geltenden Haftungsbestimmungen für den Baubereich vor. Konkret geht es darum, dass auch der Bauherr für die Unterentlohnung von Arbeitern geradestehen muss.

  2. Den Handwerkerbonus gibt es auch 2017.
    Privatpersonen können sich für die Wohnraumrenovierung Geld zurückholen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt werden. Wer den Bonus beantragt, erhält 20 Prozent des Rechnungsbetrags, aber maximal 600 Euro jährlich pro Wohnobjekt zurück. Abgewickelt wird der Handwerkerbonus von den Bausparkassen. Es gilt das Prinzip „First come, first serve",
    d. h. ­Anträge werden also nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Weitere Infos dazu unter: www.handwerkerbonus.gv.at

  3. Nachbarschaftshilfe ist ­erlaubt, Schwarzarbeit verboten.
    Das wissen natürlich die allermeisten Häuslbauer. Aber wo liegt die Grenze? Bei der Nachbarschaftshilfe helfen Nachbarn, Freunde und Verwandte ohne Entgelt auf der Baustelle. Aber Achtung: Wenn beispielsweise ein befreundeter Maurer aushilft und Geld dafür annimmt, handelt es sich rechtlich gesehen nicht um Nachbarschaftshilfe. Sowohl der Bauherr als auch der Maurer können wegen Schwarzarbeit angezeigt bzw. bestraft werden.