Uff! Endlich sind die Möbel in der neuen Wohnung angekommen und die Kartons ausgepackt - aber von einer Verschnaufpause kann noch keine Rede sein. Auf organisatorische Dinge sollte man nicht vergessen:

Wohnsitz anmelden. Innerhalb von drei Tagen nach Bezug des neuen Eigenheims muss der neue Hauptwohnsitz bei der verantwortlichen Behörde gemeldet werden.

Nachsendeauftrag einrichten. So gewissenhaft man auch vorgehen mag - es ist unmöglich, alle Ämter, Unternehmen und Bekannten über die neue Adresse zu informieren. Ein Nachsendeauftrag bei der Post ist daher ratsam.

Versicherung abschließen. Egal ob undichte Waschmaschine, Einbruch oder Kabelbrand: Schäden im Haushalt kommen unvorhergesehen. Daher steht nach der Bekanntgabe der neuen Adresse gleich das Abschließen einer Haushaltsversicherung auf der Agenda. Deshalb: Vorher schlaumachen, ob es günstigere Angebote gibt.

Rechtzeitig kündigen. Keiner will im alten Zuhause weiter Energiekosten zahlen oder im neuen im Dunkeln sitzen. Daher: Rechtzeitig den ehemaligen Wohnort ab- und den neuen anmelden. Oft ist auch eine einfache Ummeldung ohne Kündigungsfristen möglich.

Auto ummelden. Der fahrbare Untersatz muss innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle für den neuen Wohnbezirk angemeldet werden. Um doppelte Behördenwege zu vermeiden: Zuerst den neuen Wohnsitz ummelden, erst danach das Kfz.

Lieferanten informieren. Sämtliche Medien wie Fernsehen, Internet und etwaige Zeitungs- oder Zeitschriftenabos müssen direkt beim Anbieter um- bzw. angemeldet werden. Wichtig: die neue Adresse auch bei Online-Lieferanten angeben.