Die Bank Austria hat ihren Kunden 2016 Kredite mit einer Zinsuntergrenze, aber ohne Zinsobergrenze verkauft. Das ist nicht zulässig, urteilte das Oberlandesgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die Bank dürfe nicht das eigene Risiko begrenzen, zugleich aber den Kunden das unbeschränkte Risiko steigender Zinsen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es geht um Kreditverträge mit variablem Zinssatz. Sie sehen in aller Regel einen Referenzwert (etwa den Londoner Referenzzinssatz Libor) plus einen Aufschlag vor. Da der Libor phasenweise negativ wurde, drohte den Banken auch insgesamt ein Negativzins auf Kredite, Kunden hätten also Geld dafür bekommen, dass sie einen Kredit nehmen. Um sich davor zu schützen, hat die Bank Austria in ihren Kreditbedingungen vorgesehen, dass als Untergrenze für die Kreditverzinsung dieser festgelegte Aufschlag gilt. Wird daher der vereinbarte Referenzzinssatz null oder gar negativ, wird weiterhin der Aufschlag verrechnet. Eine Obergrenze hingegen war nicht vorgesehen.

Die Bank Austria hatte damit argumentiert, dass sie in ihrer Existenz bedroht sei, wenn es keine Zinsuntergrenze gebe, die Obergrenze sei aber nicht nötig, da Kunden den Kredit vorzeitig zurückzahlen könnten. "Diese realitätsferne Ansicht muss für die vielen Kreditnehmer ein Schlag ins Gesicht sein", so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.