"Der VKI erachtet die Vorgehensweise des Unternehmens in mehrfacher Hinsicht als gröblich benachteiligend: So tragen die Anlegerinnen und Anleger beispielsweise ein über die Maßen hohes Risiko im Falle des Scheiterns, während sie im Erfolgsfall nicht am Gewinn beteiligt werden", so der VKI am Dienstag in einer Aussendung.

Bei einer vorzeitigen Kündigung können außerdem hohe Strafzahlungen fällig werden, die das bis dato eingezahlte Kapital weit übersteigen. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz teile die Ansichten des VKI und stuft in einem aktuellen Urteil alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig ein. Agentur Archive - document view Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.