Im Falle eines wilden Streiks müssen Fluggesellschaften ihre Passagieren bei verspäteten oder überhaupt gestrichenen Flügen fallweise entschädigen - auch rückwirkend, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute, Dienstag. Den Airlines drohe nun eine Klagewelle, erwartet der Chefjurist des Fluggastrechteportals AirHelp, Christian Nielsen.

Das Urteil gelte auch rückwirkend für Ausfälle und Verspätungen durch Streiks des Airline-Personals, die noch nicht verjährt seien, erklärte er in einer ersten Reaktion auf die EuGH-Entscheidung. Betroffene Passagiere könnten ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin rückwirkend durchsetzen. Für ausgefallene oder stark verspätete Langstreckenflüge gibt es 600 Euro pro Person. Dieser Präzedenzfall stärke das europäische Fluggastrecht erheblich. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.