Im Kern geht es um , ob Fluggesellschaften Ausgleich zahlen müssen, wenn sie wegen arbeits- und tarifrechtlich nicht erlaubten Arbeitsniederlegungen Flüge nicht wie geplant durchführen können.

Hintergrund ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. In dessen Zuge waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden und viele andere konnten erst mit erheblichen Verspätungen starten. Betroffene klagen seitdem vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen. Ein wichtiger EU-Gutachter hatte argumentiert, dass Fluggäste bei wilden Streiks weniger Rechte haben.

In Österreich stellte sich eine vergleichbare Frage unlängst beim Ausfall von Flügen wegen einer Betriebsversammlung bei der AUA. Auch das gilt nach EU-Recht als Grauzone, es ist nicht vom EuGH geklärt, ob in diesem Fall die Fluglinie für Flugausfälle eine Entschädigung zahlen muss.