Es gehe um die "schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätswerte in besonders hoch belasteten Städten", so die Organisation am Donnerstag. Demnach erhöht sich die Gesamtzahl der Klagen der DUH gegen Städte damit auf 28.

Ziel der DUH ist es, kommunale Behörden gerichtlich zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu zwingen, darunter auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Die Einhaltung der Grenzwerte sei nur "durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen" möglich, erklärte sie. In Städten mit "deutlichen Überschreitungen" werde dies "ohne Diesel-Fahrverbote nicht machbar sein".

40 Städte angeschrieben

Die DUH stützt sich bei ihrem Vorgehen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dessen Richter hatten vor rund einem Monat entschieden, dass Städte zur Erfüllung der Vorgaben grundsätzlich Fahrverbote verhängen dürfen. Dabei muss demnach aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, etwa mit Blick auf Handwerkerfahrzeuge.

Auch nach dem Leipziger Urteil verweigerten Behörden und Politik die notwendigen Maßnahmen, kritisierte die DUH. Sie habe Anfang März insgesamt 40 Städte angeschrieben. Deren Antworten zeigten, dass immer noch nahezu alle die nötigen Schritte scheuten. Sie habe sich deshalb dazu entschieden, in elf weiteren besonders dringlichen Fällen Klagen einzureichen.

Dabei handelt es sich den Angaben der Organisation zufolge um Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Offenbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen.