Wenn eine Marke "berühmt", also weltweit bekannt ist, dürfen ihre Produkte nicht einmal in ganz anderen Formen nachgeahmt werden - auch nicht als Kuchen oder Torten. Das erfuhren drei österreichische Konditoren zuletzt am eigenen Leib - sie wurden von Luis Vuitton abgemahnt, weil sie Kuchen in Form von Vuitton-Taschen gebacken hatten.

Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe vermerkt dazu in einer Aussendung, "aus den bisherigen Erfahrungswerten ist zu erwarten, dass im Klagsfall der jeweilige Konditor in einer gerichtlichen Austragung unterliegen wird". Das gelte auch für Disney-Figuren oder ähnlich bekannte Objekte. Bäcker sollten auf Produkte verzichten, die den Markenschutz verletzen. Insbesondere sollten sie auch keine Fotos von Torten in der Form oder mit Verzierung von Markenprodukten ins Netz stellen, wenn sie mit dem Markeninhabern keine Vereinbarung haben.