Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) räumt bei den Arbeitsinspektoraten auf. Ein Passus in einem Erlass ihres Ministeriums, der vorschreibt, dass 38 Prozent der durchgeführten Kontrollen "Kontrollen mit Beanstandungen (festgestellten Mängeln)" sein müssen, soll offenbar gestrichen werden.

"Diese Herangehensweise entspricht weder der Philosophie der neuen Bundesregierung, die sich in ihrem Regierungsprogramm die Entbürokratisierung der Arbeitsinspektorate zur Aufgabe gesetzt hat und den Grundsatz "beraten statt strafen" in den Mittelpunkt stellt, noch der Management-Philosophie der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz", teilte das Ressort von Hartinger-Klein am Donnerstag mit. "In diesem Sinne wird der zitierte Erlass nun überarbeitet."

Der Erlass stammt noch von Hartinger-Kleins Vorgänger im Sozialministerium, dem SPÖ-Politiker Alois Stöger. Dieser hatte 2016 auf Kritik des Rechnungshofes reagiert, der 2013 bemängelt hat, dass bei den Arbeitsinspektoraten konkrete Zielvorgaben fehlen. Dabei sei als Steuerinstrument ein Zielwert für den Anteil an Kontrollen festgelegt worden, bei denen ein Mangel festzustellen war, erklärte das Sozialministerium heute.

Die NEOS haben scharfe Kritik geübt und parlamentarische Anfragen an Sozial- und Finanzminister gestellt. "Wenn ein Ministerium einen Erlass herausgibt, um eine vorgegebene Zielquote zu erreichen, dann ist das sehr bedenklich", wird der Unternehmer und NEOS-Abgeordnete Sepp Schellhorn zitiert. Man könne doch nicht auf die Arbeitsinspektoren Druck ausüben, dass mehr Strafen hereinkommen.