Die sogenannten "Paradise Papers" haben einmal mehr gezeigt: So lange es Länder gibt, die steuerschonendes Verschieben von Gewinnen zulassen, werden multinationale Konzerne diese Möglichkeit zur Steuerflucht nutzen. Bereits seit Jänner 2016 drängt die EU-Kommission daher auf eine Schwarze Liste jener Länder, die sich weigern, Steuerdaten mit der EU auszutauschen. Zuständig für diese Liste sind allerdings die EU-Staaten, respektive ihre Finanzminister.

Beim Finanzministerrat am heutigen Dienstag dürfte nun die finale Liste mit 20 Steueroasen beschlossen werden, die gegen die EU-Vorgaben Steuertransparenz und Kooperation verstoßen. Außerdem wird es eine "graue Liste" geben mit jenen Ländern, die sich verpflichtet haben, ihre Regeln den Vorgaben der EU anzupassen.

EU-interne Oasen fehlen

Fehlen würden auf der Liste allerdings EU-internen Steueroasen, kritisieren Organisationen wie Attac und das Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit (VIDC). Denn auch Luxemburg und die Niederlande bieten Strukturen, mit denen die Zahlung von Steuern umgangen werden kann.

Zusammen mit 19 weiteren NGO aus Europa haben Attac und VIDC außerdem die geschichtliche Veränderung des Steuerwesens untersucht. Dabei zeigt sich, dass es seit den 1980er-Jahren bei Unternehmenssteuern einen Wettbewerb nach unten gibt. In den 15 Staaten, die 1980 Mitglied der EU waren, lagen Unternehmenssteuern damals im Schnitt bei 49 Prozent. Heute sind es rund 24 Prozent.

Österreich bleibt skeptisch

Um wenigstens die Steuerflucht zu bekämpfen, schlagen die Organisationen daher öffentliches Country-by-Country-Reporting vor. Jeder soll sehen, wie viel ein Konzern in einem Land verdient und wie viel Steuern dieser zahlt. Auch eine öffentliche Liste der echten wirtschaftlichen Eigentümer von Firmen wird vorgeschlagen.

Beide Maßnahmen werden von Österreich skeptisch betrachtet. Bei Länderberichten führte Finanzminister Hans Jörg Schelling immer wieder das Thema "Unternehmensgeheimnisse" an. Außerdem schafft Österreich zwar ein Register der wahren Unternehmenseigentümer. Dieses soll allerdings nicht öffentlich einsehbar sein.