Ein Taxifahrer aus Linz, dem sein Chef unter Berufung auf eine Konkurrenzklausel, Entgelt vorenthalten hatte, hat rund 3.100 Euro Nachzahlung bekommen. Denn die Klausel gilt erst ab einem monatlichen Einkommen von 3.320 Euro. Darauf machte die Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Presseaussendung am Donnerstag aufmerksam.

Der Linzer war neun Monate lang als Taxilenker beschäftigt. Dann kündigte er ordnungsgemäß. Sein ehemaliger Arbeitgeber behielt nicht nur den letzten Monatslohn ein, sondern auch die zustehenden Beendigungsansprüche wie anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung. Er berief sich dabei auf eine arbeitsvertraglich vereinbarte Konkurrenzklausel.

Der Lenker wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese klärte den Chef auf: Für Konkurrenzklauseln gibt es eine gesetzlich verankerte Verdienstgrenze. Sie werden nur dann wirksam, wenn das letzte Monatsentgelt vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3.320 Euro brutto (Stand 2017) übersteigt. Wird dieser Grenzbetrag nicht erreicht, ist ein Abzug unrechtmäßig. Das sah der Arbeitgeber ein. Er zahlte dem Fahrer das ausständige Geld nach. Der Weg zu Gericht war nicht notwendig.