Belgien werde den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ersuchen zu entscheiden, ob der in CETA geschaffene Investitionsgerichtshof (ICS) EU-Recht widerspricht, teilte Attac Österreich am Mittwoch mit.

Laut der globalisierungskritischen Organisation stimmten heute Vormittag alle sieben Regierungsebenen Belgiens für einen entsprechenden finalen Antrag, zu dem sich die Bundesregierung als Bedingung für die CETA-Unterzeichnung im Herbst 2016 verpflichtet hatte. Die formale Einreichung beim EuGH werde innerhalb der nächsten Tage erwartet.

"Endlich auf dem Weg nach Luxemburg"

"Was absurderweise alle unterzeichnenden Regierungen und das EU-Parlament bisher verweigert haben, ist nun ist endlich auf dem Weg nach Luxemburg", so Alexandra Strickner von Attac Österreich. Die Klagerechte in CETA dürfen die Kompetenzen der staatlichen Gerichte nicht untergraben, fordert sie. "Wenn der EuGH in unserem Sinne entscheidet, wäre das ein großer Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in ganz Europa."

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klagerechte sei bereits vom Deutschen Richterbund, der europäischen Richtervereinigung und 101 europäischen Rechtsprofessoren formuliert worden. Schon im Mai habe der EuGH festgestellt, dass die Kompetenzen nationaler Gerichte durch die Investitionsgerichte berührt werden. Die Stellungnahme habe aber nicht klären können, ob das System nach EU-Recht rechtmäßig sei, so Strickner. "Der Antrag Belgiens wird diese Rechtsfrage nun klären." Mit CETA können laut Attac ausländische Investoren nationale Gerichte umgehen und gegen Gesetze im Allgemeininteresse klagen, wenn sie dadurch ihre Profitmöglichkeiten eingeschränkt sehen.