Es gilt als "richtungsweisendes Urteil", dass der Europäische Gerichtshof am 14. Juni 2017 in Luxemburg fällte. Die Höchstrichter der EU haben entschieden, dass in Zukunft rein pflanzliche Produkte nicht mehr unter der Bezeichnung Milch, Butter, Käse oder Joghurt angeboten werden dürfen. Nur Milch, die aus tierischen Eutern stammt, darf auch so bezeichnet werden, sonst besteht beim Verbraucher Verwechslungsgefahr. Lebensmittelbezeichnungen wie Sojamilch oder Tofubutter gehören damit der Vergangenheit an.

Nun soll der nächste Schritt folgen. Zumindest wenn es nach dem heimischen Bauernbund geht. Was für Milchersatzprodukte jetzt beschlossen ist, fehle noch für Fleischimitate. Im Regal, so der Bauernbund in einer Aussendung, finden sich beklanntlich ja auch noch Dinge wie "Tofuwürste, Seitangeschnetzeltes oder Sojaschnitzel".

Da es für Begriffe wie "Wurst" keinen besonderen Schutz geben würde, dürften derzeit "völlig legal auch fleischlose Erzeugnisse so bezeichnet werden".

Bauernbund-Präsident Jakob Auer: "Das Produkt suggeriert in der Farbe, Form und im Wortlaut ein Fleischprodukt. Zusatzhinweise können Verbraucher beim Einkaufen schnell übersehen, es besteht hohe Verwechslungsgefahr. Deswegen ist an der Zeit, dass es auch hier eine eindeutige Kennzeichnung gibt."

Alternative Vorschläge des VGT

David Richter von der Tierschutzorganisation kritisiert: "Statt die Qualität der Tierhaltung zu verbessern und auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren, kämpft der Bauernbund mit aller Verbissenheit gegen gesunde Alternativen zu Fleisch. 

Der VGT fordert "wirkliche KonsumentInneninformation". Richter weiter: "Niemand wird ein Sojaschnitzel mit einem Schweine-Schnitzel verwechseln. Aber die Menschen werden von Produktnamen und vermeintlichen Gütesiegeln in die Irre geführt und zum Kauf von Tierleid-Fleisch verleitet. Das Fleisch nach (Tierschutz-)Qualität zu kennzeichnen, das wäre eine wirkliche und wichtige Hilfe für die KonsumentInnen!"