Das geht aus den Ergebnissen der Follow-up-Überprüfung hervor. Die Förderdauer bewegte sich auch zuletzt nur um die 100 Tage, obwohl die Beihilfe bis zu drei Jahre lang gewährt werden könnte.

Mit der Verlängerung der Förderdauer - bei gleichbleibendem Einsatz der Fördermittel -, könnte laut RH nicht nur das Ziel der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten verfolgt werden, sondern auch das Ziel der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Zuletzt, im Jahr 2015, wurden 34.830 "Come Back"-Eingliederungsbeihilfefälle neu bewilligt, weniger als 2014 und 2013, aber mehr als 2012. Das Fördervolumen lag 2015 mit 115,5 Mio. Euro unter jenem von 2014, aber höher als 2013 und 2012. Mehr als die Hälfte der Geförderten sind Männer, pro Förderfall lag die durchschnittliche Förderhöhe zuletzt bei 3.460 Euro, nach 2.904 Euro im Jahr davor (2014).

Was nicht umgesetzt wurde

Weiter unerfüllt blieben laut Follow-up-Prüfung auch RH-Empfehlungen zum internen Kontrollsystem bezüglich der Einführung von Rotationselementen bei Beratern der regionalen Geschäftsstellen als auch den Genehmigern der Förderung in größeren Geschäftsstellen. Ebenso sei die personelle Trennung zwischen Bewilligung und Abrechnung der Eingliederungsbeihilfe unterblieben, erklärten die Prüfer laut dem seit Mittwoch vorliegenden Nachbericht.

Umgesetzt wurde dagegen vom AMS Österreich die RH-Empfehlung, eine wiederholte Inanspruchnahme der Eingliederungsbeihilfe beim selben Arbeitgeber innerhalb von zwei Jahren auszuschließen, um Mitnahmeeffekte und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Eine Mehrfachförderung beim selben Arbeitgeber sei durch eine Änderung der Bundesrichtlinie nur noch in begründeten und dokumentierten Ausnahmefällen möglich.

Was erfüllt wurde

Teils erfüllt wurde die RH-Empfehlung an das AMS Österreich, Arbeitskräfteüberlasser zur Offenlegung des tatsächlichen Beschäftigerbetriebs zu verpflichten, um Missbrauch und Mitnahmeeffekte bei der Gewährung der Beihilfe zu vermeiden. Zwar musste laut RH seit Änderung der Richtlinie 2014 der erste Beschäftigerbetrieb genannt werden, "jedoch bestand bei weiterer Überlassung durch den ersten Beschäftigerbetrieb an ein anderes Unternehmen die Möglichkeit zum Missbrauch".

Insgesamt hat das AMS Österreich zum "Come Back"-Thema elf der seinerzeitigen RH-Empfehlungen umgesetzt, zwei teilweise umgesetzt und fünf nicht umgesetzt.