Die EU-Finanzminister haben sich am Dienstag grundsätzlich über einen Streitbeilegungsmechanismus bei der Doppelbesteuerung geeinigt. Konkret geht es darum, dass keine Schlupflöcher mehr existieren sollen, die eine doppelte Nichtbesteuerung ermöglichen.

Derzeit wird ein Streit zwischen zwei EU-Staaten, wer in solchen Fällen besteuern darf und wer nicht, freiwillig geregelt. Dies ist allerdings ineffizient, es dauert Jahre, bis eine Einigung zustande kommt. Mit dem Streitbeilegungsverfahren soll nun Rechtssicherheit vor allem für die Unternehmen geschaffen werden.

Dabei soll es auch einen ständigen Ausschuss im Rahmen des Verfahrens geben. In der Debatte hatte der rumänische Vertreter erklärt, er hätte gerne eine Schwelle für ein solches Streitbeilegungsverfahren aufgenommen, doch könne er dem Kompromiss zustimmen. Die Umsetzung Ende Juni 2019 sei realistisch. Der britische Finanzminister Philippe Hammond sieht in der Verhinderung der Doppelbesteuerung und der Doppel-Nichtbesteuerung das wesentliche Element. Bisher seien 3.000 bilaterale Fälle 2014 nicht gelöst worden. Dies seien mehr als doppelt so viele als noch 2006.

Streit bei Körperschaftssteuer

Keinesfalls einig waren sich die EU-Finanzminister bei der gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage. Zahlreiche Staaten fürchten bei einer Umsetzung Einkommenseinbußen in ihren Haushalten. Deutschlands Ressortchef Wolfgang Schäuble sagte, es gebe zahlreiche Probleme und deswegen müsse man sich das noch mal ansehen. EU-Kommissionspräsident Pierre Moscovici dagegen verwies darauf, dass es sich hier um eine "ausschlaggebende Reform" handle. Das Besteuerungssystem sollte einfacher und gerechter für den Binnenmarkt sein. Die kollektive Wettbewerbsfähigkeit der EU könne damit verbessert werden. Gleichzeitig räumte Moscovici ein, dass es Befürchtungen bei den Auswirkungen auf die nationalen Budgeteinnahmen gebe.

Mehrere Finanzminister sprach sich auch dagegen aus, dass es zwei verschiedene Steuersysteme in diesem Bereich gebe. Andere forderten "mehr Vorsicht". Die lettische Vertreterin unterstrich die Souveränität der Länder im Bereich der Direktbesteuerung. Die Niederlande gaben zu bedenken, dass die gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage nicht dem Subsidiaritätsprinzip entspreche. Die schwedische Ressortchefin meinte, man müsse sich die Vorteile anschauen, die offensichtlich nicht unbedingt die Nachteile überwiegen würden.

Konkret geht es um die Unternehmensförderung mit speziellen Superabzügen für Forschung und Entwicklung, einen Freibetrag für Eigenkapitalzuwachs und einen begrenzten Verlustausgleich. Zahlreiche Finanzminister sagten, sie wüssten noch nicht, welche Auswirkungen das auf ihr Budget habe. Das allgemeine Bekenntnis sei lediglich, den Standort EU im globalen Vergleich zu stärken. Auf technischer Ebene sollte weiter gearbeitet werden.