Diese Verordnung greift dann, wenn Reisende von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegen oder mit einer europäischen Airline in ein EU-Land reisen. Wenn eine Fluggesellschaft absehen kann, dass sie nicht alle Kunden befördern kann, muss sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die vom Flug zurücktreten.

Airlines bieten dafür in der Regel attraktive Gegenleistungen, Fluggäste können aber auch selbst über diese verhandeln. Findet die Fluggesellschaft dennoch nicht genügend Freiwillige, kann sie sich entscheiden, bestimmte Reisende nicht zu befördern. Diese haben dann nicht nur Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug, sondern auch auf eine Schadenersatzpauschale, je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.

Außerdem müssen die Fluggesellschaften den Reisenden bei langen Wartezeiten Erfrischungen, Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten bieten sowie gegebenenfalls für Übernachtungen aufkommen. Diese Rechte gelten aber nur für Kunden, die rechtzeitig und mit gültigem Ticket am Schalter sind.

Ein Polizist des Flughafens Chicago hatte einen Passagier der United Airlines am Sonntag (Ortszeit) aus einem überbuchten Flugzeug geschleift, weil dieser nicht hatte aussteigen wollen. Mit dem brutalen Rausschmiss hat sich die US-Fluggesellschaft heftige Kritik in den Online-Netzwerken und Boykottaufrufe eingehandelt. Das Unternehmen hat sich mittlerweile entschuldigt und werde "den Fall untersuchen".