Seit November 2016 gibt es erstmals eine Förderung für die Gasthäuser im ländlichen Raum. Ein Förderprogramm dieser Art habe es bisher nicht gegeben, erklärt Tourismus-Landesrat Christian Benger. „Jetzt geht die Aktion in die Verlängerung. Noch bis 30. Juni 2017 können Wirte Anträge und Projekte einreichen“, sagt Benger. 25 Projekte liegen derzeit beim KWF auf.

Die Förderrichtlinie des KWF nennt sich Qualitätsverbesserungen in Gastronomiebetrieben im ländlichen Raum und funktioniert über einen zinsenfreien ERP-Kleinkredit mit 6 Jahren Laufzeit und einem Jahr tilgungsfrei sowie einem nicht rückzahlbaren KWF-Zuschuss in Höhe von 20 %.

Gefördert werden Neuinvestitionen zwischen 10.000 und 300.000 Euro, wie beispielsweise Küchenausgestaltungen, Sanitäreinrichtungen, Gastraumausstattungen und Gastraum-Außenbereiche wie Fassaden, Gastgärten oder Markisen und mehr. Es gehe laut Benger um Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern und vor allem um die gastronomische Nahversorgerfunktion der Gasthäuser am Land erhalten. Projekte bis maximal 300.000 Euro werden unterstützt. Das Projekt läuft über KWF und ÖHT, nur ein Antrag ist zu stellen.

„Wir stärken den ländlichen Raum, in dem wir die Strukturen erhalten. Doch ist auch da ein Maß an Qualität ein Muss“, so Benger. Gastronomiebetriebe in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können mit dieser Richtlinie nicht gefördert werden.

Zusätzlich zum ERP-Kleinkredit kann eine Bundeshaftung mit einer Haftungsquote von bis zu 80% gewährt werden. Als besonderes „Zuckerl“ werden im Falle einer Übernahme einer Bundeshaftung die entsprechende Haftungsprovision und die Bearbeitungsgebühr ebenfalls vom Bund getragen. In Summe stellt das Wirtschaftsministerium über die ÖHT für diese Förderaktion in Österreich 30 Millionen Euro bereit.

Weiterführende Informationen und Antragsformulare: http://www.oeht.at/finanzierung-und-foerderungen/erp-kleinkredit/