Zum Jahreswechsel werden rund 10.000 heimische Verkaufsstellen mehr als 10 Millionen Euro Umsatz mit Feuerwerkskörpern machen. Das Geschäft rund um Silvester macht rund 80 Prozent des Jahresumsatzes aus.  Besonders beliebt sind mit einem Anteil von rund 40 Prozent die sogenannten Batteriefeuerwerke (auch "Batterien" oder "Schusskisten") und ganz neu, die sogenannten Verbundfeuerwerke, die ein ganzes Feuerwerk abbrennen.  Am meisten nachgefragt werden in Österreich nach wie vor Raketen, sie dominieren auch die Verkaufscharts mit einem Markanteil von rund 50 Prozent.

Appell an Verantwortung

"Der Pyrotechnikhandel in Österreich tut sehr viel, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, bezüglich Sicherheitsauflagen stets auf dem letzten Stand zu bleiben und so bestmögliche Kundensicherheit zu gewährleisten", betont Christoph Riedl, Bundessprecher des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Die Sicherheit der Kundinnen und Kunden hat für uns oberste Priorität. Wir appellieren zum verantwortungsvollen Umgang mit Raketen und Knallkörpern und machen auf die Notwendigkeit der sachgerechten Lagerung von Pyrotechnika aufmerksam. Uns ist es ein Anliegen, dass auch Konsumentinnen und Konsumenten über die gesetzlichen Vorschriften in Sachen Feuerwerkskörper gut Bescheid wissen", erläutert Riedl.

CE-Kennzeichnung

Deshalb empfehlen Fachhändler, sich an der so genannten CE-Kennzeichnung zu orientieren: Dabei handelt es sich um die Buchstaben CE in Verbindung mit einer mehrstelligen Ziffer. Mehr Wissenswertes dazu findet sich in der Info-Broschüre "Feuerwerkskunst für zu Hause. Informationen vom Kauf bis zum perfekten Feuerwerk", die unter der Adresse http://tinyurl.com/zv6gyyu auch online verfügbar ist.

Was verboten ist

Weiters ruft Riedl in Erinnerung, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen verboten ist. Jedoch kann auch der zuständige Bürgermeister diese Verwendung von Teilen des Ortsgebiets ausnehmen. Auch sind die Altersbeschränkungen beim Kauf von pyrotechnischen Gegenständen zu beachten und einzuhalten: So dürfen zum Beispiel pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 1 - dazu gehören etwa "Knallerbsen", oder "Feuerkreisel" - nicht an unter 12-Jährige abgegeben werden, und Feuerwerksartikel der nächsthöheren Kategorie F 2 - wie z.B. "Vulkane" oder Raketen - erst von Personen, die 16 Jahre oder älter sind, erworben werden.

Strafen bis zu 3600 Euro

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen sind unter anderem Strafen bis zu 3600 Euro vorgesehen. Bezirkshauptmannschaften können Waldbrandverordnungen erlassen, die ein Feuerwerksverbot in Waldrandnähe vorsehen. Dies gelte jedoch nicht flächendeckend für ganz Österreich, sondern für den jeweiligen Verwaltungsbezirk.

Produktion in Asien

Ein weiteres wichtiges Thema ist für Riedl und die Pyrotechnikbranche der Import pyrotechnischer Artikel aus dem Ausland: "Der heimische Groß- und Fachhandel legt großen Wert darauf, dass Pyrotechnikartikel, die etwa aus dem asiatischen Raum importiert werden, auch unter entsprechend guten Arbeits- und Umweltbedingungen gefertigt werden. Selbstimporte aus dem benachbarten Ausland bzw.

Vorsicht im Internet

Einkäufe im Internet würden in vielen Fällen nicht den österreichischen Sicherheitsvorschriften entsprechen, warnt die Kammer. Der österreichische Pyrotechnikfachhandel setze auf Fachberatung und Qualität, "damit der gute Rutsch ins neue Jahr 2017 - begleitet von einem farbenprächtigen Feuerwerk - für alle in guter Erinnerung bleibt", so Berufsgruppensprecher Riedl.