Die BAWAG bekommt wegen ihrer neuen Konten, bei denen die Kunden teils schon ab der zweiten Automatentransaktion eine Gebühr zahlen müssen, nun auch juristischen Ärger. Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, eine Verbandsklage einzubringen. Die Vorgangsweise der BAWAG sei "klar gesetzwidrig", meint Stöger.

Bei der Klage geht es nicht um Bankomatgebühren an sich, sondern um die Umstellung einiger BAWAG-Kunden mit alten Billigkonten auf neue, teurere Modelle. Dabei habe die Bank zweimal gegen Gesetze verstoßen, teilte das Konsumentenschutzministerium der APA am Freitag mit.

Die BAWAG hat rund 20.000 Kunden mit billigen alten Konten mit Kündigung gedroht, wenn sie nicht auf ein neues Kontobox-Modell umsteigen. Die neuen Konten sind um einiges teurer. Laut Rechnung der Arbeiterkammer (AK) kostete das günstigste BAWAG-Konto im Vorjahr bei jährlich 280 Buchungen 88 Euro, jetzt sind es knapp 150 Euro. Dabei ist beim günstigsten neuen Modell, das fix 4,90 Euro im Monat kostet, nur eine Automatentransaktion im Monat inkludiert, jede weitere kommt auf 39 Cent.

Als Automatentransaktion gilt unter anderem die Geldbehebung am Bankomaten, wie im Kleingedruckten steht. Konsumentenschutzminister Stöger nahm am Freitag das Wort Bankomatgebühr nicht in den Mund. Er sieht aber klare Gesetzesverstöße der BAWAG.

Kontokosten steigen

Aufgrund des Transparenzgebots im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) müsste die BAWAG im Änderungsangebot anführen, welche konkreten Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern sollen. "Das Änderungsangebot enthält diesbezüglich aber überhaupt keine Erläuterung oder Informationen, sondern erweckt sogar den Eindruck, der Verbraucher würde sich durch einen Umstieg auf das angebotene Kontomodell etwas ersparen, obwohl sich die Kontokosten tatsächlich um ein Vielfaches erhöhen."

Außerdem müsste die BAWAG gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) bei Vertragsänderungsangeboten eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten, argumentiert der Minister. "Dass bedeutet, dass für den Verbraucher nachteilige Änderungen frühstens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten dürfen. Nach dem vorliegenden Angebot sollen die Änderungen aber sofort wirksam werden, sobald der Verbraucher das Änderungsangebot angenommen hat."

Klage im Auftrag des Ministers

Der VKI wird nun im Auftrag des Ministeriums bei Gericht Unterlassungsansprüche gemäß Konsumentenschutzgesetz geltend machen, also eine sogenannte Verbandsklage einbringen. Wenn die Gerichte der Klage stattgeben, wovon laut Stöger auszugehen ist, da die Gesetzesverstöße eindeutig seien, darf die BAWAG bei den umgestellten Konten die neuen oder erhöhten Entgelte nicht mehr verrechen und muss bereits verrechnete Gebühren dem Verbraucher zurückzahlen.

"Wenn die Bank das nicht freiwillig macht, können wir gegen sie mit dem Urteil Exekutionen führen", so Stöger.

"Allerdings können wir natürlich nicht verhindern, dass die BAWAG PSK solche Konten dann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigt", schränkte der Minister ein.

"Keine Bankomatgebühr"

Die BAWAG hat indes bereits am Donnerstagabend in einer Aussendung in Abrede gestellt, eine "Bankomatgebühr" durch die Hintertür einzuführen. Wobei sich die Bank vor allem am Begriff Bankomatgebühr stößt.

"Wir führen keine Bankomatgebühr ein. Wir haben circa einem Prozent unserer Kunden angeboten, auf ein günstiges, aktuelles und sehr transparentes Kontomodell umzusteigen", so eine Banksprecherin. Bei "Bankomatgebühren" handle es sich um Gebühren für Bargeldbehebungen. "Diese Gebühren sind keine Entgelte der kontoführenden Bank, sondern Gebühren des Geldautomatenbetreibers. Wir führen keine derartigen Bankomatgebühren ein und haben dies auch nicht in der Vergangenheit getan," hielt die Bank fest.

35 Prozent heben nur einmal im Monat ab

In den seit 4. Februar gültigen Konditionen für die nun in Diskussion geratenen Kontoboxen der BAWAG werden Automatentransaktionen folgendermaßen definiert: "Nutzung von Automaten für Scan von Zahlungsanweisungen und Bareinzahlungen auf das eigene Konto sowie Barauszahlungen am Geldautomaten (in der BAWAG P.S.K. Selbstbedienungszone und an Geldautomaten in der EU in EUR)."

Die rund 20.000 angeschriebenen BAWAG-Kunden mit billigen alten Konten bekamen verschiedene Kontobox-Modelle angeboten - wenn sie das nicht wollen, werden sie gekündigt.

Beim kleinsten Kontomodell, das 4,90 Euro pro Monat kostet, ist nur eine Transaktion im Monat gratis, jede weitere Automatentransaktion - u. a. Geldabheben - kommt auf 39 Cent. "Dieses Konto ist damit für alle Kunden geeignet, die nur eine Automatentransaktion pro Monat tätigen. Das trifft auf über 35 Prozent unserer Kunden zu", so die BAWAG in einer Aussendung.