Der Antrag von dm - konkret auf Aufhebung des Paragraph 59 des Arzneimittelgesetzes und Paragraph 5 des Apothekergesetzes - wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als nicht zulässig zurückgewiesen. dm will es nun neuerlich versuchen.

dm kündigt nach dem zurückweisenden Beschluss des VfGH in einer Aussendung vom Freitag an, den Antrag zu "erweitern". Geschäftsführer Harald Bauer interpretiert den Beschluss so, dass der VfGH "den Individualantrag gegen den Apothekenvorbehalt des Arzneimittelgesetzes grundsätzlich für prüfenswert erachtet". Das sei ein erster wichtiger Erfolg, so der dm-Chef in Österreich.

Rückenwind durch EU-Gericht

Für sein Anliegen, rezeptfreie Arzneimittel in seinen Geschäften zu verkaufen, habe dm zuletzt indirekt auch Rückenwind durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erhalten, heißt es in der Unternehmensaussendung. Der EuGH habe in Zusammenhang mit einem Erkenntnis zum Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel festgestellt, dass bestimmte Zugangsbeschränkungen nicht dazu geeignet sind, Gesundheit und Leben zu schützen. "Dies muss wohl auch für den Bereich der rezeptfreien Arzneien gelten und für den stationären Verkauf in der Drogerie, der im Vergleich zum Vertrieb im Internet deutlich sicherer gestaltet werden kann", glaubt Bauer.

Das Apothekenmonopol könne per se keine zentrale Voraussetzung dafür sei, dass die Menschen die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung zum richtigen Zeitpunkt verwenden, argumentiert der dm-Geschäftsführer.

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