Der Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und zahlreiche weitere Angeklagte ist heute, Mittwoch, nach einer vierwöchigen Pause fortgesetzt worden. Ab dem heutigen 25. Verhandlungstag muss das Verfahren mit einem Schöffen weniger auskommen.

Die Befragung eines Angeklagten im Zusammenhang mit dem Bestechungsverdacht beim Linzer Bürohaus Terminal Tower wurde fortgesetzt. Der Angeklagte war damals Manager im Bereich der RLB OÖ-Tochter Real Treuhand.

Die RLB OÖ war über die Real Treuhand mit der Raiffeisen Leasing und dem Baukonzern Porr in einem Konsortium. Gemeinsam wurde der Büroturm beim Linzer Bahnhof errichtet und die Mieter organisiert. Der Angeklagte war damals auch Geschäftsführer in der Terminal Tower Immobilien GmbH.

Laut Anklage haben die Errichter des Baus den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) bestochen. Sie hätten 200.000 Euro gezahlt, damit Grasser den für sie lukrativen Mietvertrag für die Finanzbehörden unterschreibe. Gezahlt wurde das Geld von der Porr Solutions an die zypriotische Gesellschaft von Peter Hochegger mit dem Namen Astropolis.

Wie der Angeklagte heute vor Gericht sagte, sei damals aber in seinem Unternehmen festgehalten worden, dass es keine Absprache über eine Provisionszahlung gebe. Daher werde man auch keine Provisionszahlung leisten. Interessanterweise wurde aber eine 200.000 Euro hohe Zahlung an die Porr Solutions geleistet, die laut dem Angeklagten eine Abgeltung für die "Optimierung der Finanzierung" des Projekts war. Darüber findet sich aber nichts in einem Protokoll, hielt die Richterin ihm vor. "Man kann nicht alles protokollieren", meinte der Angeklagte.

Anwalt Michael Dohr (rechts) kam heute exzentrisch im Talar.
Anwalt Michael Dohr (rechts) kam heute exzentrisch im Talar. © APA/HANS PUNZ / APA- POOL

Die Befragung dreht sich heute weiterhin um den Bestechungsverdacht beim Linzer Bürohaus Terminal Tower. Die Anklage wirft Grasser vor, er habe nur gegen eine Bestechungszahlung dem Mietvertrag der Finanzbehörden in dem Bürohaus zugestimmt. Grasser und die übrigen diesbezüglichen Angeklagten bestreiten, dass eine Bestechung stattgefunden habe.