„Altfahrzeuge, die kein Pickerl mehr erhalten gelten als Schrott – sie dürfen laut Gesetz dann nur mehr an befugte Sammler und Verwerter übergeben werden. Autobesitzer, die ihre Schrottfahrzeuge nicht fachgerecht entsorgen oder privat weiterverkaufen, machen sich strafbar,“ klärt Helmut Ogulin, Obmann des Fachverbands Entsorgungs- und Ressourcenmanagements der WKO.

Wann ist ein Auto Abfall?

Ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung, ob ein Altauto zum Abfall zählt, ist das Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Zeitwert: Übersteigen die durchschnittlichen Reparaturkosten, die in Österreich für die Herstellung eines zulassungsfähigen Zustandes – gem. Pickerl-Überprüfung §57a Abs 4 Kraftfahrgesetz (KFG) 1967) – aufzuwenden sind, den Zeitwert des Fahrzeuges um maximal 10%, dann liegt Abfall vor. Damit wird jedoch der Autohalter zum Abfallbesitzer und ist verpflichtet, das Altfahrzeug fachgerecht zu entsorgen.

Es gilt das Abfallwirtschaftsgesetz

Die rechtlichen Bestimmungengelten auch für Autobesitzer: Sie sind für die fachgerechte Entsorgung ihrer nicht mehr fahrtüchtigen Autos verantwortlich. Der unerlaubte Weiterverkauf bzw. eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung kann mit Strafen im Ausmaß von 850 bis 41.200 Euro geahndet werden.
Ausnahmen gelten allerdings für Youngtimer und historische Fahrzeuge (Oldtimer).

Kein Kavaliersdelikt

„Wir benötigen einerseits klare rechtliche Rahmenbedingungen, um den illegalen Autoschiebern respektive dem illegalen Abfallexport Einhalt gebieten zu können. Andererseits ist Autobesitzern großteils nicht bewusst, dass sie mit dem Verkauf ihrer Altautos an unbefugte Zwischenhändler, die zumeist ihre Visitenkarten an der Windschutzscheibe hinterlassen, auf gesetzwidriges Terrain begeben“, betont Fachverbands-Obmann Helmut Ogulin. Pro Jahr werden europaweit geschätzte sechs bis acht Millionen Altfahrzeuge illegal ins Ausland exportiert - zumeist in Dritte-Welt-Länder wie Afrika oder Asien. Dort werden die zum Transport zumeist zersägten Autoteile mit baugleichen Teilen anderer Autos wieder zusammengeschweißt und dann als Gebrauchtwagen weiter verkauft. Abgesehen von den Umwelt- und Verkehrssicherheitsrisiken, liegt der wirtschaftliche Schaden im dreistelligen Millionenbereich.

80 Prozent verschwinden

Allein in Österreich verschwinden rund 80 Prozent der jährlich abgemeldeten Autos. „Der volkswirtschaftliche Schaden wird für Österreich von Experten mit jährlich mindestens 50 Millionen Euro beziffert,“ betont Walter Kletzmayr, Geschäftsführer der ARGE SHREDDER GmbH. Verstärkte Kontrollen und ein förderndes Anreizsystem wären daher geeignete Maßnahmen, um den illegalen Export eindämmen zu können. „Die Umwegrentabilität würde sich für Umwelt und Staat sicher bezahlt machen,“ argumentiert Kletzmayr.

Aufklärung

Fachverband Entsorgung- und Ressourcenmanagement kämpft für Eindämmung des illegalen Altfahrzeugeexports und setzt dabei auf Aufklärung der Kosument/-innen Das Geschäft rund um den illegalen Schrottautoexport sorgt bereits seit Jahren nicht nur in Österreich für heftige Diskussionen. „Auch auf EU-Ebene ist man sich der Problematik bereits bewusst. Eine europaweite, qualitative Studie über den Verbleib von Altautos soll erstmals über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des illegalen Autoexports Klarheit schaffen“, meint dazu Peter Hodecek, Mitglied des Fachverband-Arbeitskreises „Stopp der unbefugten Übernahme und illegalen Exporten“ in der WKO.