Künftig müssen Gesellschafter nicht mehr persönlich zur Gründung ins Büro des Notars kommen. Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. Die "Presse" berichtete am Mittwochnachmittag über das Vorhaben Mosers. Die Begutachtung läuft bis zum 23. Mai.

In der Vergangenheit hätten sich Gesellschafter über den Aufwand beklagt, vor allem wenn es sich um Gründer aus dem Ausland handle, zitierte die Zeitung den Minister. Künftig solle es nicht mehr nötig sein, dass jeder Gesellschafter persönlich zur Gründung einer GmbH anreist.

Die Notariatskammer hat 2017 mit 16 Kanzleien das Pilot-Projekt "Digitale GmbH-Gründung mit dem Notar" gestartet. Dabei wird die Identität der persönlich nicht anwesenden Personen verifiziert, und zwar mit einem Videoidentifizierungs-Verfahren, das auch bei Banken zur Eröffnung eines Kontos eingesetzt wird. Zur Unterzeichnung des Vertrages kommen die Gründer in einer Videokonferenz zusammen. Der vorbereitete Vertrag wird vom Notar erklärt und dann in einem sicheren Datenraum von allen Gesellschaftern digital signiert.