Tausende Fans der preisgekrönten Serie „Game of Thrones“ besuchen jährlich die kroatische Küstenstadt Dubrovnik, einen der wichtigsten Drehorte der Serie. Es gibt Stadttouren zu den wichtigsten Schauplätzen, was wäre besser, als genau hier eine Folge „Game of Thrones“ anzuschauen?

Bisher war das nicht möglich, auch nicht mit Abo des Streaming-Dienstes Sky Ticket, der die Serie zeigt. Das ändert sich ab morgen. Auf Reisen in der EU müssen Anbieter wie Amazon Prime, Netflix, Sky, Maxdome oder Dazn ihren Kunden dasselbe Angebot bieten wie im Heimatland. Zusatzgebühren dürfen dafür nicht verrechnet werden. Die sogenannte Portabilitätsrichtlinie macht das möglich.

Wer sich nun auf den Zugriff auf alle unterschiedlichen Länder-Angebote von Netflix und Co. freut, wird allerdings enttäuscht. Denn das Urheberrecht wird durch die neue Richtlinie nicht berührt. Weiterhin werden die Ausstrahlungsrechte für Serien und Filme in jedem Land extra vergeben. Ein Österreicher kann nicht einfach auf Amazon Prime Video UK zugreifen.

Heimatland zählt

Vielmehr müssen Streaming-Dienste quasi so tun, als wäre der Kunde zu Hause, auch wenn er gerade Urlaub im EU-Ausland macht.
Damit das funktioniert, müssen die Unternehmen natürlich prüfen, welches das Heimatland der Kunden ist. Bei Bezahldiensten ist das nicht weiter schwierig und kann beispielsweise über die Abrechnungsdaten festgestellt werden.

Anders verhält es sich bei Gratisangeboten wie den Mediatheken von ORF, Puls 4 oder ATV. Diese könnten Zusehern zwar die Möglichkeit bieten, Inhalte im Ausland anzusehen. Allerdings trifft sie dann die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Diese Daten haben Free-TV-Sender im Regelfall nicht. So kann es trotz Portabilitätsrichtlinie weiter vorkommen, dass man den Satz „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ lesen muss.

Wer dauerhaft umzieht, verliert den Zugang zu den gewohnten Inhalten. Die Richtlinie ist für Urlaub oder Auslandssemester gedacht. Dafür bekommt man nach Umzug das Angebot des neuen Heimatlandes.

Abofallen auf Streaming-Seiten

Auf Gefahren rund um den Umgang mit Streaming-Diensten weist übrigens die aktuelle Bilanz des Internet-Ombudsmanns hin. Die Beratungs- und Schlichtungsstelle – initiiert von Arbeiterkammer, Sozialministerium und dem Institut für angewandte Telekommunikation – befasste sich im vergangenen Jahr mit rund 3200 Beschwerden. Neben Vertragsstreitigkeiten und Lieferproblemen machten „Abo-Fallen“ mit knapp 50 Prozent der Fälle den größten und am schnellsten wachsenden Teil aus.

Aufgebaut wird die skizzierte Streaming-Falle dabei stets gleich: Die eigene Online-Suche oder ein digitales Inserat führen Nutzer auf unterschiedliche Streaming-Seiten mit ständig wechselnden Adresszeilen. Will man das angebliche Angebot der Seite nutzen, wird zuvor eine Registrierung mit Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verlangt.

Wenige Tage später erhält der Nutzer ein Mail. Darin wird behauptet, dass man sich für ein kostenpflichtiges Abonnement registriert habe und die Gratis-Testphase abgelaufen sei. Laut Internet-Ombudsmann wurden in jüngsten Fällen 360 Euro gefordert – ohne dass je ein gültiger Vertrag zustande gekommen wäre. Der Rat von Bernhard Jungwirth, Projektleiter der Beratungsstelle: „Wichtig ist, dass sich die Betroffenen nicht einschüchtern lassen. Bei diesen Abo-Fallen können sie die Zahlungsaufforderung meist einfach ignorieren.“
Auch, wenn der Druck mit Telefonanrufen erhöht wird.