111 Unternehmen sind in den ersten drei Monaten des Jahres in Kärnten insolvent geworden – das ist ein kräftiges Plus von 32 Prozent, meldet der Kreditschutzverband von 1870. Mit diesem Zuwachs rangiert Kärnten im Bundesländer-Vergleich auf Platz zwei. Die Zahl der Insolvenzverfahren, die mangels Vermögens nicht eröffnet werden konnten, ist mit 64 sehr hoch. 47 Verfahren wurden eröffnet, wobei drei Viertel davon durch Gläubigeranträge ins Rollen gekommen sind – auch das ist eine neue Entwicklung.

Kleine Unternehmen stark betroffen

"Es sind die Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens, die diese Entwicklung treiben, denn sie sind um mehr als die Hälfte gestiegen", analysiert Barbara Wiesler-Hofer, Leiterin des KSV1870 Kärnten. Und auch die Zahl der Eröffnungen ist geringfügig im Plus. "Dennoch sind die Verbindlichkeiten im ersten Quartal auf 28 Millionen Euro gesunken – ein Minus von 39 Prozent." Der Trend zu immer kleineren Fällen hält weiterhin an: Mit 142 betroffenen Dienstnehmern liegt das 1. Quartal um 20 Prozent unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Appartements St. Oswald vor Kresta

Nach wie vor dominieren kleine Betriebe aus dem Gastgewerbe, dem Bereich unternehmensbezogene Dienstleistungen und der Bauwirtschaft das Kärntner Insolvenzgeschehen. Der größte Insolvenzfall ist das Konkursverfahren der EZ 393 St. Oswald GmbH aus Bad Kleinkirchheim mit Verbindlichkeiten von 6,3 Millionen Euro. Es folgen die Konkursverfahren KRESTA industries GmbH aus St. Andrä mit Verbindlichkeiten von 5,2 Millionen Euro und die FHB GmbH in Liquidation aus Arnoldstein mit Verbindlichkeiten von 2,3 Millionen.

Privatkonkurse

Die Zahl der Privatkonkurse in Kärnten stieg im 1. Quartal 2018  um rind 48 Prozehnt. Insgesamt 155 Insolvenzverfahren über natürliche Personen eröffnet, die kein Unternehmen betreiben. Österreichweit legten
die eröffneten Privatkonkurse  um über 60 Prozent auf 2712 Fälle zu.

Abweisung hinterlässt hohen Schaden

Die mangels Vermögens abgewiesenen Insolvenzen sind schon lange ein Thema: Denn jede Unternehmensinsolvenz ohne Verfahren bedeutet keine geordnete Aufnahme der Schulden, keine Prüfung auf Anfechtbarkeiten, keine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung und keine Analyse hinsichtlich strafbarer Handlungen, kritisiert der ksv 1870. Der Schaden entstehe dabei vornehmlich der öffentlichen Hand (z. B. der Sozialversicherung) sowie dem Fiskus und den Abgabengläubigern. "Die Schädigung des Insolvenz-Entgelt-Fonds, der die betroffenen Dienstnehmer abfinden muss, ohne sich auf die Prüfungen des Insolvenzverwalters stützen zu können, ist ebenfalls beachtlich. Wir brauchen daher gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine durchgängige Eröffnung der Insolvenzen ermöglichen. In Summe würde es dadurch zu weniger Ausfällen für Gläubiger, mehr Sanierungen und weniger Arbeitsplatzverlusten kommen", ist Wiesler-Hofer überzeugt.