Mit Vergleichsangeboten wollte eine Firma aus dem Bezirk Braunau einen ehemaligen Mitarbeiter abspeisen. Dieser hatte viel mehr Überstunden geleistet, als mit der Überstundenpauschale abgedeckt waren. Für 220 Überstunden bot die Firma zuerst 1000 Euro und erhöhte auf Druck der AK auf 2000 Euro. Beide Angebote entsprachen nicht annähernd dem Wert der geleisteten Überstunden. Die  AK reichte daraufhin Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Mit Erfolg: "Der Hartnäckigkeit unserer Juristin ist es zu verdanken, dass der Arbeitnehmer zu seinem Recht gekommen ist", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Der Mann bekam fast 11.000 Euro nachgezahlt.

Etwas mehr als acht Monate war ein deutscher Arbeitnehmer als internationaler Vertriebsleiter bei einer Firma im Bezirk Braunau beschäftigt. Er hatte in dieser Zeit bedeutend mehr Überstunden gemacht, als durch seine Überstundenpauschale abgedeckt waren. Das konnte er mit seinen akribischen Arbeitszeitaufzeichnungen belegen.

Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer Braunau. Diese berechnete die offenen Ansprüche und forderte die unbezahlten 220 Überstunden ein.

"An solchen Fällen sieht man, wie hartnäckig manche Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld schuldig bleiben", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.