Als epochalen Meilenstein bezeichnet Hermann Talowski den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR). Der Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Steiermark sieht darin eine Stärkung der Lehre. Er sieht den Lehrabschluss künftig mit der AHS-Matura gleichgestellt.
Doch von Anfang an: Der NQR geht auf eine Initiative der EU-Regierungschefs aus dem Jahr 2008 zurück. Das Ziel: Ausbildungen vergleichbar machen. Dafür wurde eine achtteilige Skala entworfen von 1) keine Ausbildung bis 8) Doktorat. Ausschlaggebend für die Einteilung ist nicht der Schulabschluss, sondern die Eignung für den Arbeitsmarkt. So wird der österreichische Ingenieur-Titel ebenso wie der Uni-Bachelor in die Stufe 6 eingeordnet. Als nächster Schritt soll die Meisterprüfung dort eingereiht werden.

Der Abschluss auf berufsbildenden höheren Schulen wie HTL, HAK oder HBLA steht auf Stufe 5, der Lehrabschluss und dreijährige Fachschulen auf Stufe 4. Dort sehen die Experten auch die AHS-Matura, da auch das deutsche Abitur auf dieser Stufe eingeordnet wird. Allerdings hat das Bildungsministerium bisher darauf verzichtet, die AHS in den NQR aufzunehmen.

AHS-Matura nicht "eingeordnet"

Denn es sind die Ministerien, die aktiv werden müssen. So nimmt die Einstufung der Meisterprüfung das Wirtschaftsministerium vor. Unterstützt wird es vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft. „Der Antrag muss eine exakte Beschreibung der Qualifikation und der Prüfungen beinhalten“, erklärt Geschäftsführer Thomas Mayr. Es folgen Prüfungen durch Gutachter und nach weiteren Kontrollinstanzen folgt der Eintrag in den NQR. „Der Antrag für die Meisterprüfung wird im April fertig“, sagt Mayr. Ausbildungen von Organisationen wie Wifi oder Bfi werden wohl erst ab 2019 kategorisiert.

Die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sei für exportorientierte Unternehmen wichtig, erklärt Wirtschaftskammerpräsident Josef Herk: „Oft wird bei internationalen Ausschreibungen ein gewisses Ausbildungsniveau gefordert. Hier wird die Bewerbung nun einfacher.“