Nach dem gestrigen Entscheid des Landgerichts Berlin zum Insolvenzstandort will die österreichische Air-Berlin-Tochter Niki voraussichtlich bis Ende der Woche einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Österreich stellen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren nicht in Deutschland, sondern in Österreich liege.

Das Insolvenzverfahren in Österreich sei "ein wichtiger Schritt, um eine geordnete Abwicklung von Niki in Österreich zu gewährleisten", sagte der vorläufige deutsche Niki-Insolvenzverwalter, Lucas F. Flöther, in einer Aussendung am Dienstag. Der geschlossene Kaufvertrag für den Niki-Geschäftsbetrieb soll laut Flöther kurzfristig über das österreichische Sekundär-Verfahren abgesichert werden. "Durch die Rechtsbeschwerde der Niki-Geschäftsführung gegen die Berliner Landgerichts-Entscheidung erlangt die Entscheidung keine Rechtskraft. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Deutschland hat weiter Bestand", betonte der Insolvenzverwalter.

Der britische Luftfahrtkonzern IAG hält indes trotz des juristischen Tauziehens um die Niki-Insolvenz am Kauf der Air-Berlin-Tochter fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.