Ein Steuerschlupfloch für Unternehmen, die über Malta ihre Steuerlast in Österreich minimieren, besteht laut einem Bericht des ORF-Radio offenbar noch immer. Wie der Steuerberater Bernhard Vanas erläutert, können Firmen dadurch immer noch ihre Gewinne nach Malta verschieben und dort nur 5 Prozent Körperschaftssteuer zahlen. Ob der Möbelkonzern XXXLutz dieses Schlupfloch noch nutzt ist unklar.

Ein Firmensprecher betont Mittwochfrüh im Ö1-Morgenjournal, zu steuerrechtlichen Details gebe man keine Auskunft, man halte sich an die Gesetze. Die XXXLutz Gesmbh in Malta hat im Vorjahr 44 Millionen Euro Gewinn gemacht und an die österreichische xxx Lutz GmbH ausgeschüttet. In der Bilanz heißt es dazu, es sei nur in Malta zu versteuern gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Malta.

Markenrechte auf Malta

Die Mittelmeer-Insel Malta wird seit Jahren als Steuerparadies kritisiert. 760 Personen und Firmen aus Österreich sind dort im Firmenregister zu finden, wie die Paradise-Papers zeigen. Österreich hat versucht eines der Steuerschlupflöcher zu schließen, nämlich Steueroptimierung durch Markenrechte und Lizenzzahlungen nach Malta. Doch der Experte Vanas bezweifelt, dass dieses von Firmen wie XXXLutz entdeckte Schlupfloch tatsächlich völlig geschlossen ist.

Die Markennamen des Möbelkonzerns Lutz gehören der XXXLutz Marken GmbH, diese hat laut ORF-Radio seit 2008 ihren Sitz und Management in Malta. Laut ihrer Bilanz ist der Name XXXLutz 215 Millionen Euro wert, der Name Möbelix 38 Millionen und der Name Mömax 33 Millionen Euro. Da alle Firmen des Lutz-Konzerns für die Verwendung ihrer Namen an die maltesische Firma zahlen müssen, verringert sich dadurch ihr Gewinn und damit ihre Steuerbelastung in Österreich.

Fünf Prozent Steuer in Malta

Auf Malta aber muss Lutz nur 5 Prozent Körperschaftssteuer (Gewinnsteuer) zahlen. Dabei sind zunächst 35 Prozent fällig, aber wenn der Gewinn an die Eigentümer ausgeschüttet wird zahlt Malta 30 Prozent zurück. Zum Vergleich: In Österreich liegt der Körperschaftssteuersatz bei 25 Prozent.

Aus dem Finanzministerium heißt es laut ORF-Bericht, Österreich habe 2014 durch eine Gesetzesänderung unter Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), dem früheren Lutz-Geschäftsführer, dieses Steuerschlupfloch geschlossen. Schelling war von 2005 bis 2011 Aufsichtsrat der XXXLutz GmbH. Von 1992 bis 2005 war er Geschäftsführer der XXXLutz GmbH.

Mit Geduld zur Steuererleichterung

Laut dem Honorarprofessor für Finanzrecht Vanas gibt es aber eine Regelung im Körperschaftssteuergesetz (Paragraf 12) zugunsten von Firmen die schon in Malta sind und erst nach fünf Jahren den Antrag auf die 30 Prozent Steuerrückzahlung stellen. "Wenn jemand die Steuerermäßigung in Malta nach Ablauf der fünf Jahre in Anspruch nimmt kann er die Lizenzzahlung in Österreich steuerlich doch absetzen und die ganze Regelung führt zu keiner Abwehr dieses Schlupfloches", meint Vanas: Wer also Geduld habe und die Ermäßigung erst nach sechs Jahren in Malta beantrage habe es geschafft. Das Loch sei also "nur für die Ungeduldigen gestopft".

Ein Sprecher des Finanzministeriums entgegnete, die Regelung solle es Firmen ermöglichen, nach fünf Jahren nachzuweisen dass keine Steuerrückzahlung durch Malta erfolgt sei. Für die Zeit danach bestehe keine ausdrückliche Regelung. Eine verspätete Steuernachzahlung in Österreich wäre demnach möglich. Hier frage sich aber der Experte, warum das nicht ins Gesetz geschrieben wurde.

NGO kritisiert Österreich

Die globalisierungskritische NGO Attac kritisiert Österreichs Vorgehen auf EU-Ebene beim Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung: Österreich und Deutschland blockierten die Verhandlungen, um EU-weit öffentliche Register für die wirtschaftlich Begünstigten hinter Briefkastenfirmen und anonymen Trusts einzuführen, so Attac in einer Aussendung am Mittwoch.

Trotz der neuen Enthüllungen um die Paradise-Papers hätten sich EU-Parlament und Mitgliedsstaaten bisher nicht einigen können. "Statt mit Steuersümpfen wie Malta, Zypern, Luxemburg oder Irland zu kooperieren, sollte Österreich sich zu Frankreich, Portugal, Spanien und Italien gesellen, die für mehr Transparenz im Finanzsystem plädieren", heißt es in der Attac-Aussendung.

Konkret sollten durch eine Überarbeitung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, öffentlich zugängliche Register über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen einzuführen und so konkret gegen illegale Aktivitäten wie Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorzugehen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich am 6. Dezember 2017 fortgesetzt.

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