Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dieser Tage steuerliche Begünstigungen für gastgewerbliche Veranstaltungen politischer Parteien für nicht verfassungswidrig erklärt hat, ist die heimische Gastronomie verärgert. Parteipolitische Interessen würden über einen fairen Wettbewerb gestellt, so die Kritik aus der Wirtschaftskammer (WKÖ).

"Das Urteil ist befremdlich und eine große Enttäuschung für die heimischen Gastwirte, weil es an der Realität vorbeigeht. Selbstverständlich sind Zeltfeste von Parteien und ähnliche Events massiv wettbewerbsverzerrend", so der Wirtschaftskammer-Gastronomie-Fachverbandsobmann Mario Pulker am Samstag in einer Aussendung. "Es ist absolut unverständlich, warum hier parteipolitische Interessen über den fairen Wettbewerb gestellt werden."

Kritisiert wird auch, dass die bei den Festen steuerfrei eingenommenen Mittel nicht für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden müssen, sondern damit etwa Wahlwerbung oder sonstige Aufwendungen der Parteien finanziert werden können. Der VfGH sehe darin kein verfassungsrechtliches Problem. Dass es sich dabei um Steuerprivilegien für Parteien trotz im Europavergleich höchster Parteienförderung handle, sei bedenklich, findet der Gastronomie-Vertreter.

Für begünstige Veranstaltungen von Parteien gelten Voraussetzungen wie für das sogenannte "kleine Vereinsfest". Dazu zählen die Organisation und Durchführung durch Mitglieder sowie Obergrenzen für Künstlerhonorare (1.000 Euro pro Stunde), Dauer (72 Stunden im Kalenderjahr) und Umsatz (15.000 Euro im Kalenderjahr). Dazu wurde erklärt, dass "allfällige temporäre wirtschaftliche, nicht in die Rechtssphäre reichende Nachteile von Gewerbebetrieben nicht so schwer wiegen, dass sich die Ausnahmeregelung auch in der nunmehr in einer Stundenanzahl begrenzten Form als verfassungswidrig erwiese".

Dass durch die 72-Stunden Regelung und die Einbeziehung aller örtlichen Untergliederungen von Parteien und ihnen nahestehenden Organisationen eine exzessive Ausweitung der Konkurrenzierung gegenüber den Gastwirten erfolge, werde unter den Tisch gekehrt, so Pulker zu dieser Regelung. "Wenn man angesichts dessen - ohne nähere Begründung - von 'bloß temporären wirtschaftlichen Nachteilen' der Gastwirte spricht, klinge das fast schon zynisch", so der WKÖ-Mann.