"Husch-Pfusch", "Absurd", "Schnapsidee". Eine freundlichere Bewertung der Novelle des so genannten Verbraucherzahlungskontogesetzes findet sich nicht, jedenfalls nicht im Bankensektor. Beim Versuch, Konsumenten vor Gebühren am Bankomat zu schützen, könnten SPÖ, FPÖ und Grüne in der letzten Parlamentssitzung vor der Wahl am Sonntag über das Ziel geschossen haben.

Nun kündigen sowohl der Fachverband der Raiffeisenbanken als auch die Bankensparte in der Wirtschaftskammer an, dass die Regelung beim Höchstgericht bekämpft werden wird.

Einladung zur Gebührenerhöhung

Das Gesetz, das ab 13. Jänner 2018 gilt, verbietet es den Banken, allfällige Bankomatgebühren ausländischer Anbieter von Geldautomaten an die Kunden weiterzureichen. Das betrifft aktuell zwar nur 70 bis 80 Geräte des US-Anbieters Euronet, der je Geldabhebung 1,95 Euro verlangt. Doch sei die Gesetzesnovelle eine Einladung, weitere Automaten aufzustellen und beliebig hohe Gebühren zu kassieren – die österreichischen kontoführenden Institute müssten sie begleichen, lautet der Tenor. Ohne Grenze nach oben.

„Das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter. Denn wir haben keinerlei Einfluss auf die Gebührengestaltung von Euronet oder anderer Anbieter“, sagt nicht nur Johannes Rehulka, Leiter des Fachverbandes der Raiffeisenbanken. Und nicht nur er stuft die Novelle als verfassungswidrig ein. „Wir prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten.“ Er geht fix von einer Anfechtung beim Verfassungsgericht aus, nur das Wie müsse geklärt werden.

Auch Franz Rudorfer, Leiter der Bankensparte in der Wirtschaftskammer, ortet ein „intensives Spannungsverhältnis zum Eigentumsbegriff“ in der Novelle und geht mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus“, dass das Gesetz beim VfGH landet. „Es ist nicht ausgereift.“

Wie Stöger das Gesetz verteidigt

Dies gesteht, wie berichtet, auch Peter Wurm von der FPÖ ein, obwohl die Fraktion zustimmte. Der Mandatar plädierte unmittelbar danach für eine Reparatur des Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode.
Alois Stöger (SP), seit Dienstag nicht mehr Sozialminister, widerspricht. Drittanbieter von Bankomaten machen aus seiner Sicht ein Service für Banken, das sie selbst nicht erbringen wollen. Daher sei es deren Aufgabe, mit den unabhängigen Bankomatbetreibern Tarife für diese Leistungen zu vereinbaren. Bis dato gibt es zwischen den Geldinstituten und Euronet kein Vertragsverhältnis.

Der zweite US-Anbieter in Österreich, First Data, verfolgt ein anderes Geschäftsmodell. Da zahlen nicht die Verbraucher für die Geldbehebung, sondern die Gemeinden für die Aufstellung des Automaten; im ländlichen Raum, wo die Zahl der Bankfilialen massiv zurückgegangen ist, wichtiger Teil der Infrastruktur.

Es sei Teil des Selbstverständnisses von Raiffeisen, diese Infrastruktur weiterhin zur Verfügung zu stellen, sagt Rehulka. „Doch mit so einem Gesetz macht man es uns nur schwer.“