Vier Landesräte, fast zwei Jahre Zeit und sehr viel Papier: Das alles war notwendig, bis die Steiermark gestern, Dienstag, ihr „Airbnb“-Gesetz beschließen konnte. Das Motiv für die Novellierung des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabengesetzes? „Fairness für unsere Beherbergungsbetriebe“, wie es Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer einmal bezeichnete.

Daher gilt ab Dezember für Vermietungsplattformen Marke Airbnb in der Grünen Mark: Sie müssen die bei ihnen registrierten Wohnungen bis jeweils 15. des Folgemonats melden. Auch für die Anbieter (Vermieter) gilt eine Meldepflicht: einerseits für das Quartier und andererseits für die Gäste, um entsprechende Abgaben einzuheben. Darüber hinaus müssen die Plattformen quartalsweise die abgeschlossenen Buchungen der jeweiligen Gemeinde melden – in der Praxis warten darauf vor allem Graz und (Winter)-Tourismusziele.

Im Gesetz verankert sind zudem saftige Strafen: bis zu 20.000 Euro für Verstöße. Die Kontrollen sollen nicht nur auf lokaler Ebene, sondern von eigenen Organen des Landes durchgeführt werden.

Wenn Preise erhöht werden, drohen Sanktionen

Gesprächsthema ist Airbnb aktuell auch wieder in anderer Hinsicht. Das weltgrößte Mobilfunktreffen „Mobile World Congress“ im Februar wirft in Barcelona bereits seinen Schatten voraus. Und lässt selbst vor Wochen bestätigte Buchungen plötzlich preistechnisch um bis zu 100 Prozent steigen.

Airbnb-Preise können auch nach der Buchung deutlich steigen
Airbnb-Preise können auch nach der Buchung deutlich steigen © Screenshot

Ähnliche Airbnb-Erfahrungsberichte vermelden auch USA-Touristen, nachdem Gastgeber in Florida Keys oder Miami die Preise um 50 Prozent anhoben, da Unterkünfte aufgrund eines Musik-Festivals zur Mangelware wurden. Was man aus Nutzersicht gegen die willkürlichen Preisänderungen tun kann? In Wahrheit nicht viel, außer die Änderung abzulehnen, was meist mit einer Stornierung der Unterkunft verbunden ist.

Für Airbnb sind derlei Vorgänge freilich ärgerlich. Weswegen zumindest den Gastgebern eine Sanktion droht. Aber auch nur, wenn sie Buchungen innerhalb von sechs Monaten häufiger als einmal stornieren. Bei jährlich drei oder mehr stornierten Buchungen droht eine „Account-Suspendierung“.