Mit einem eigenen Gesetz muss der Bund auf einen alten Hypo-Regressanspruch von 1,7 Milliarden Euro an den Kärntner Zukunftsfonds verzichten, damit das Land Kärnten diesen auflösen kann. Der Entwurf für das Verzichtsgesetz hat, allen SPÖ-ÖVP-Differenzen zum Trotz, den letzten Ministerrat passiert und soll noch am 29. Juni im Parlament beschlossen werden. Für das Finanzministerium ist es „kein wirtschaftlicher, sondern ein technischer Verlust“. Die 1,7 Milliarden seien Teil jener rund fünf Milliarden Euro, die der Bund bereits in die Hypo Alpe Adria vor der Ausgliederung der Bad Bank Heta pumpen musste. Konkret geht es im Wesentlichen um eine Haftung, die der Bund 2012 für eine Milliarden-Nachranganleihe der damals bereits verstaatlichten Hypo Alpe Adria übernehmen musste, um die statt der erhofften Sanierung unter dem damaligen Hypo-Vorstand Gottwald Kranebitter anlaufenden Hypo-Verluste abzudecken. Aus dem Bundesbudget wurde die Regressforderung schon 2014 quasi als Verlust ausgebucht. Jetzt erfolgt in der Aufarbeitung des Hypo-Desasters ein legistischer Abgleich mit dem Land Kärnten, dessen Landesregierung am Dienstag die Beschlüsse dazu fasst.