Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag des BUWOG-Angeklagten Ernst Karl Plech in Zusammenhang mit der Richterzuständigkeit für den kommenden BUWOG-Prozess zurückgewiesen, berichtet der ORF.

Damit bleibe Marion Hohenecker Richterin in dem Strafverfahren, in dem auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt ist. Das habe der VfGH heute mitgeteilt.

Dem Antragsteller fehle mangels Vorliegens einer in Erster Instanz entschiedenen Rechtssache die Legitimation für den Parteiantrag, heißt es in der Mitteilung. Der Verteidiger von Plech hatte gegen einen ablehnenden Beschluss der Vorsitzenden des Schöffensenats, Hohenecker, über eine gebührenfreie Aktenabschrift Beschwerde erhoben.

Grasser-Anklage zu Buwog: Prozess kommt