Das Handelsgericht Wien hat eine Vertragsklausel des Mobilfunkanbieters Hutchison Drei für unzulässig erklärt, die einseitige Vertragsänderungen von Seiten des Mobilfunkanbieters unbeschränkt zulässt. Das hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mitgeteilt, der eine Verbandsklage gegen Drei führt.

Das Handelsgericht Wien hat die Klausel für unzulässig erklärt, weil sie intransparent sei und die Kunden gröblich benachteilige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hutchison Drei hatte im September 2016 bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu 3 Euro erhöht und unter anderem eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro eingeführt. Der VKI klagte gegen die einseitige Entgelterhöhung bzw. die Vertragsänderung sowie gegen die zugrunde liegende Vertragsklausel.