Ein erleichterter Zugang ausländischer Studierender und Start-up-Gründer zum österreichischen Arbeitsmarkt, neue Regelungen für Saisoniers und eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen für den konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften an EU-Recht: Das sind die Eckpunkte einer Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, die am Donnerstag den Sozialausschuss des Nationalrats passierte.

Neben SPÖ und ÖVP stimmten laut Parlamentskorrespondenz auch die Grünen für den Gesetzentwurf, den die Regierung zusammen mit dem Fremdenrechtspaket dem Parlament vorgelegt hat. Noch offen ist, wann die ergänzenden Bestimmungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beschlossen werden, bis dato wurde keine Sitzung des Innenausschusses zur Vorberatung vereinbart.

Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte 

Zu den vom Sozialausschuss gebilligten Neuerungen gehört etwa die Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von zwölf auf 24 Monate. Damit haben die Behörden künftig länger Zeit zu prüfen, ob die Betroffenen tatsächlich gemäß den Zulassungsvoraussetzungen beschäftigt werden. Erst nach dieser Zeitspanne erhält der bzw. die Beschäftigte eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Einige Erleichterungen wird es für ausländische Studierende geben. So werden etwa Absolventen von Bachelorstudien in das System der Rot-Weiß-Rot-Karte mit einbezogen und das erlaubte Beschäftigungsausmaß während des Studiums auf 20 Wochenstunden vereinheitlicht. Ausländische Uni-Absolventen, die nach Studienabschluss einen qualifizierten Job in Österreich suchen, bekommen dafür künftig ein Jahr lang (bisher: sechs Monate) Zeit, bevor sie ihre Aufenthaltsberechtigung verlieren.

Start-up-Gründer benötigen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte ein Kapital von zumindest 50.000 Euro (davon die Hälfte Eigenkapital) und einen schlüssigen Businessplan für ein innovatives Produkt oder eine innovative Idee. Außerdem müssen sie, ähnlich wie Fachkräfte in Mangelberufen, bestimmte Zulassungskriterien erfüllen.

Lohn- und Sozialdumping soll unterbunden werden

Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein Abänderungsantrag. Demnach sollen Erntehelfer erst ab 2019 in die Pensionsversicherung einbezogen werden. Begründet wird das damit, dass man bei landwirtschaftlichen Produkten mit Deutschland konkurrenzfähig bleiben müsse. Derzeit sind Erntehelfer in Österreich nur kranken- und unfallversichert, das ist künftig EU-rechtlich nicht mehr zulässig.

Um Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Unternehmen in Österreich zu unterbinden, hat die Politik in den vergangenen Jahren strenge gesetzliche Regelungen beschlossen. Nun werden die Schrauben für die Transportbranche allerdings wieder etwas gelockert. Eine entsprechende Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurde ebenfalls vom Sozialausschuss beschlossen.

Insbesondere geht es um Erleichterungen bei der Meldung von Entsendungen und die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen. Nachweise können nun auch in elektronischer Form mitgeführt werden. Die neuen Regeln sollen sowohl für die Personenbeförderung, also etwa für Touristenbusse und Schiffe, als auch für die Güterbeförderung gelten.