Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im
Auftrag des Sozialministeriums die KitzVenture GmbH. Es geht bei dem
Verfahren unter anderem um die Frage, ob KitzVenture-Anleger mit ihren
Zinsversprechen in die Irre führt. KitzVenture bewirbt ihre
Geldanlage mit einem Zinssatz von 9,75 Prozent und behauptet, sie sei
"planbar", "überschaubar - nur 36 Monate Laufzeit", "bereits ab 250
Euro". Im Zuge der Klage stellte der VKI auch einen Antrag auf
einstweilige Verfügung, um der KitzVenture, diese nach Ansicht des
VKI irreführenden Werbeaussagen zu untersagen. Das Landesgericht
Innsbruck gab jetzt dem Antrag des VKI auf einstweilige Verfügung
statt.

Die Werbung von KitzVenture stellt blickfangartig Zinshöhe,
Berechenbarkeit und Überschaubarkeit heraus, so der VKI am Donnerstag in einer Aussendung. Laut Kapitalmarktprospekt bestehe aber das Risiko, dass die Zinsen und das Kapital gar nicht zurückgezahlt werden können. Die Werbung wecke beim Konsumenten die Erwartung einer optimalen Anlagemöglichkeit mit langfristiger Ertragssteigerung und habe die Anmutung einer Unternehmensbeteiligung, welche aber nicht vorliege.

FMA erstattete Strafanzeige

Die Anleger seien weder am Gewinn, noch an den stillen Reserven oder
dem Firmenwert von KitzVenture beteiligt. Ihnen stünden lediglich
Zinsen und Rückführung des investierten Kapitals zu und dies auch
nur, wenn die Zahlung keine Insolvenzgefahr des Unternehmens
begründen könnte.

Die Anlageform bei KitzVenture sei so konzipiert, so der VKI weiter, dass die Anleger im Falle der Insolvenz von KitzVenture sowohl Zinsen als auch Anlegekapital erst ausgezahlt bekommen, nachdem alle sonstigen
Gläubiger zu 100 Prozent befriedigt wurden. Laut Gericht müsste - in
Anbetracht der in der Werbung besonders hervorgehobenen Vorteile -
auch dem Hinweis auf diese Risiken ein besonderes Gewicht zukommen,
um das Entstehen eines irreführenden Eindrucks zu verhindern.

Anfang März hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Strafanzeige gegen die Tiroler Beteiligungsfirma KitzVenture bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck erstattet. Für die FMA besteht Betrugs- und Untreueverdacht.